Thema: Ländliche Entwicklung
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Förderangebote, Stadtentwicklung und Städtebauförderung

Öffentliche Dorferneuerung

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Förderung öffentlicher Vorhaben

Das Saarland und Europa investieren in die ländlichen Gebiete

Das Saarland fördert Basisdienstleistungen und Dorferneuerung im ländlichen Raum des Saarlandes (ELER-Förderperiode 2023-2027) Mittels dieser Förderung können öffentliche Vorhaben zur Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens, der dorfgemäßen Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, der Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlicher Gebäude für Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt werden.

Im Einzelnen können folgende Arten von Vorhaben gefördert werden:

  • Die Betreuung der Zuwendungsempfänger oder der Zuwendungsempfängerinnen mittels Fachberatung und Information zur Erstellung von Dorf-, Gemeinde- oder Regionalentwicklungskonzepten, Studien und Gutachten; ausgenommen ist die Betreuung durch Stellen der öffentlichen Verwaltung;
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz für Dorfgemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. bauliche Erweiterung im Rahmen der Umnutzung;
  • Vorhaben zur dorfgemäßen Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes durch die Anlage, Umgestaltung oder Sanierung innerörtlicher öffentlicher Flächen und Plätze
  • Vorhaben zur Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens, zur Erhaltung der dörflichen Identität und des dörflichen Brauchtums – wie Ausstellungen über dörfliche Entwicklung und Besonderheiten, Aktionen zur Belebung regionaler Bräuche und handwerklicher Fähigkeiten, Aktivitäten und infrastrukturelle Vorhaben zur Verbesserung der dörflichen Kommunikation;
  • Der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich begründeter Abbruchvorhaben im unmittelbaren Zusammenhang mit anderen förderungsfähigen Vorhaben; Der Abriss leerstehender Gebäude mit unmittelbar anschließender Nutzung des Grundstückes im Sinne der Dorfentwicklung (z. B. Neubebauung, Anlage dauerhafter Grünflächen oder Platzanlagen) ist  förderfähig.
  • Erfolgskontrolle für nach dieser Richtlinie geförderte Projekte und Vorhaben anhand vorher vereinbarter Zielindikatoren und Dokumentation der Vorhaben in Berichtform oder geeigneter öffentlich zugänglicher Darstellungsform.
  • Vorhaben zur Schaffung kleiner öffentlicher Kultur-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur einschließlich der Fremdenverkehrsinformation mit Bezug zur Ortslage;
  • Vorhaben zur Bereitstellung sonstiger dörflicher Basisdienstleistungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (z.B. Nahversorgung, Mobilität, örtliche medizinische Versorgung) in der Ortslage;
  • Vorhaben zur Verbesserung der innerörtlichen dörflichen Fußwegeverbindungen (keine Asphaltflächen);

Eigene Arbeitsleistungen öffentlich-rechtlicher Zuwendungsempfänger einschließlich Kirchengemeinden sowie von Vereinen, die den Status der Gemeinnützigkeit besitzen, können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt undso zur Erbringung des Eigenanteils eingesetzt werden.

Der Fördersatz beträgt bei Gebietskörperschaften 55 bis 75%, bei anderen Antragstellern 35%. Die Förderung wird aus Mitteln der Europäischen Union (ELER) und des Saarlandes (kommunale Bedarfszuweisungen) finanziert.

Antragsverfahren:

Die Anträge sind vor Beginn der Vorhaben beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen, wobei erst nach Genehmigung des Vorhabens mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. des jeweiligen Jahres.

Zu diesen Terminen werden die bis dahin jeweils eingegangenen und als grundsätzlich förderfähig eingestuften Zuwendungsanträge in das Auswahlverfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit einbezogen.

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (PDF, 18MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antragstellung

Das Logo zeigt die Flagge der EU (im Kreis angeordnete 12 goldene Sterne auf blauem Grund) sowie den Text "Kofinanziert von der Europöischen Union" Logo der Europäischen Union für kofinanzierte Förderungen
Foto: MUKMAV, Holger Neisius

Weiterführende Informationen:

Geoportal Saarland - Gebietskulisse ländliche Entwicklung

Übersicht der Fördermöglichkeiten für die Dorf- und Regionalentwicklung (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpartner im Ministerium:

Michael Burr
Referatsleiter B/4:
Entwicklung ländlicher Raum

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken