Das erste Saarländische Klimaschutzgesetz – Was kann es?
(Stand Juli 2023)
Warum machen wir im Saarland ein eigenes Klimaschutzgesetz?
Wir müssen dem Klimawandel vehement entgegentreten, um die Menschen im Saarland so gut wie möglich zu schützen. Zudem muss das Saarland seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Bundes leisten. Mit dem Klimaschutzgesetz wollen wir unsere bisherigen und künftigen Maßnahmen eine rechtliche Grundlage geben. Wir haben im Saarland eine besondere Ausgangssituation: Wir wollen Industrieland bleiben und haben eine dichte Siedlungsstruktur. Mit Rücksicht auf diese Besonderheiten legt das saarländische Klimaschutzgesetz Ziele und verschiedene Umsetzungsinstrumente fest, die speziell auf unser Bundesland zugeschnitten sind.
Was ist der Zweck des Saarländischen Klimaschutzgesetzes?
Die obersten Ziele sind eine nachhaltige Verbesserung des Klimaschutzes und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die wir teilweise schon spüren können. Das Gesetz dient unter anderem der Gesundheit, der Versorgungssicherheit, der gewerblichen und industriellen Wertschöpfung, der Arbeitsplatzsicherheit sowie dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Welche Ziele zur Treibhausgaseinsparung werden im Klimaschutzgesetz festgeschrieben?
Das Saarland wird seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Bundes leisten. Deshalb sollen bis zum Jahr 2030 der Ausstoß der Treibhausgase um 55 Prozent gemindert werden. Die Klima-Neutralität des Saarlandes wollen wir bis zum Jahr 2045 erreichen. Dieses Ziel strebt auch die Bundesregierung an. Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral sein.
Mit welchen Maßnahmen werden wir die Klimaziele erreichen?
Damit die Maßnahmen transparent und nachvollziehbar sind, wird ein externes Büro ein Klimaschutzkonzept erarbeiten. Das Konzept wird mit allen Ministerien, Vereinen und Verbänden und Interessierten diskutiert und ständig weiterentwickelt. Das Klimaschutzkonzept ist die Strategie zur Erreichung der Klimaziele im Saarland. Die Maßnahmen werden für folgende Sektoren festgelegt:
- Energiewirtschaft
- Industrie
- Gebäude
- Verkehr
- Abfallwirtschaft
- Land- und Forstwirtschaft
Wie wird der Fortschritt überwacht?
Damit die Landesregierung und die Bürgerinnen und Bürger wissen, ob die Ziele eingehalten werden können und die entsprechenden Maßnahmen wirken, überprüfen wir diese ständig. Im Klimaschutzgesetz ist daher festgeschrieben, dass die Landesregierung alle 2 Jahre einen Bericht über den aktuellen Stand abgibt – der sog. Monitoringbericht. In den Jahren, in denen es keinen solchen Bericht geben wird, wird die Landesregierung einen Kurzbericht veröffentlichen. In diesen Berichten können auch Vorschläge zur Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes enthalten sein.
Was passiert, wenn die Ziele nicht eingehalten werden können?
Kommt der Monitoringbericht zu dem Ergebnis, dass ein oder mehrere definierte Ziele nicht eingehalten werden können, beschließt die Landesregierung innerhalb von sechs Monaten die erforderlichen neuen Maßnahmen. Der Landtag wird über das Sofortprogramm unterrichtet.
Welchen Beitrag leistet die Landesregierung?
Die Landesregierung hat sich selbst das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu sein. Das bedeutet, dass natürliche Ressourcen geschont werden, Energie wird eingespart und effizient eingesetzt. Generell soll der Bedarf an Energie über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien werden die PV-Anlagen auf landeseigenen Flächen auf den maximalen Ertrag ausgelegt.
Unterstützt die Landesregierung auch Kommunen?
Die Landesregierung wird den Kommunen beratend und unterstützend bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzmaßnahmen zur Seite stehen. Die Landesregierung empfiehlt den Kommunen, eigene Klimaschutzkonzepte zu erarbeiten.
Hier finden Sie unseren Flyer zum 1. Saarländischen Klimaschutzgesetz