Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our
Es ist schon eine Besonderheit: Bei den Flüssen entlang der deutsch-luxemburgischen Grenze, immerhin 135 km, liegt die Grenze nicht in der Mitte, sondern an den Uferrändern. Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Hoheitsgebiet: ein sogenanntes Kondominium.
Dieses gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet wird gebildet aus den Flüssen Mosel, Sauer und Our. Sowohl der 10 km lange Moselabschnitt im Saarland, als auch die Flussstrecken in Rheinland-Pfalz sind als gemeindefreie Gebiete der Bundesländer definiert.
Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Fischerei hat sich mit der industriellen und landwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Freizeitnutzung der Bürger immer mehr geändert. Beratungen zur gemeinschaftlichen Nutzung des Maifisches und Lachses waren aufgrund des Verschwindens beider Wanderfische zu Beginn bis Mitte des 20. Jahrhunderts nicht mehr erforderlich.
Daher kamen die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und der Länder Rheinland-Pfalz und des Saarlandes am 24.11.1975 überein, einen Vertrag zur Neuregelung der Fischereiverhältnisse in den unter gemeinschaftlicher Hoheit dieser Staaten stehenden Grenzgewässern zu schließen. In Kraft getreten ist dieser Vertrag allerdings erst im Jahr 1984.
Die Aufgaben einer ständigen gemeinsamen Grenzfischereikommission sind die Fortentwicklung der Regeln zur Fischereiausübung für Freizeitfischer und der Erlass von der Bestimmungen zum Schutz der Fischerei in übereinstimmenden Rechtsverordnungen. Darüber hinaus versucht die gemeinsame Grenzfischereikommission Fischerei, Natur- und Artenschutz noch stärker miteinander zu verbinden. Die Erhaltung und Wiederansiedlung bedrohter Fisch- sowie Muschel- und Krebsarten in geeigneten Lebensräumen ist ein ganz besonderes Anliegen der gemeinsamen Grenzfischereikommission.
Die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung eines nicht mehr Staaten „trennenden“ sondern „verbindenden“ Flusses ist Motto für die gemeinsame Grenzfischereikommission im europäischen Geist.
Preise
Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Diesen erhalten Sie im Saarland für die Mosel bei der Gemeindeverwaltung Perl:
Preise für die Fischereierlaubnisscheine:
Jahreserlaubnisschein als Uferschein = 15,00 €
Jahreserlaubnisschein als Uferschein für Personen, die Sozialhilfe erhalten, sowie für Menschen mit Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent = 10,00 €
Jahreserlaubnisschein als Nachenschein = 40,00 €
Monatserlaubnisschein als Uferschein = 10,00 €
Monatserlaubnisschein als Nachenschein = 25,00 €
Wochenerlaubnisschein als Uferschein = 5,00 €
Wochenerlaubnisschein als Nachenschein = 10,00 €
Wochensammelschein je Person und Veranstaltung = 5,00 €
Die jährlichen Schonzeiten dauern:
- in der Mosel und in der Sauer vom 1. März bis einschließlich 14. Juni;
- in der Our vom 1. Januar bis einschließlich 31. März.
Während dieser Zeiten ist jeglicher Fischfang verboten.
Weitere Informationen können Sie in der Grenzfischereiverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern nachlesen.
Hegeplan für die Grenzgewässer
Als fachliche Grundlage für die anglerische Bewirtschaftung der Grenzgewässer wurde im Jahr 2019 ein bestehender fischereilicher Hegeplan für die deutsch-luxemburgischen Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our fortgeschrieben und vertieft.
Damit existiert eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die nachhaltige fischereiliche Nutzung der Grenzgewässer auf Basis der derzeitigen Verhältnisse. Der gemeinsamen Grenzfischereikommission und den anderen Nutzgruppen an den Gewässern steht damit eine fachlich fundierte Grundlage für ein gemeinsames planvolles Vorgehen zur Verfügung.
Daher wurde der Hegeplan unter anderem um eine allgemeine Darstellung des aktuellen Wissenstands zu den Möglichkeiten und Vorgehensweisen fischereilichen Managements sowie um eine detaillierte Zusammenstellung der naturräumlichen Potenziale und der anthropogenen Veränderungen der Grenzgewässer erweitert.
Der Download des Hegeplans steht unter „Publikationen“ zur Verfügung.
Muschel-Monitoring in den Grenzgewässern
Die gemeinsame Grenzfischereikommission für Mosel, Sauer und Our haben im Jahr 2017 beschlossen, eine Studie zur Muschelkartierung der Grenzgewässer in Auftrag zu geben. Damit sollen einerseits die gewässerbezogenen Kenntnisse über das Vorkommen von Muschelarten in den Gewässern verbessert und die Öffentlichkeit auf Muschelgewässer aufmerksam gemacht werden.
Der Download der Muschelkartierung steht unter „Publikationen“ zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz Nr. 1043 über die Zustimmung zu dem Vertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg
- Verordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our (Grenzfischereiverordnung)
Kontakt
Dr. Gloria María Ledesma-Krist
Fischereibehörde
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Dr. Gloria María Ledesma-Krist
Fischereibehörde
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken