Strategische Lärmkartierung 2. Stufe (2012)
„§ 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten. In der 2. Stufe war die Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2012 für die folgenden Hauptlärmquellen durchzuführen:
Ballungsräume > 100.000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeugen jährlich
Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Zügen jährlich
Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich
Den überwiegenden Teil der zu kartierenden Lärmquellen bildeten auch in der 2. Stufe die Hauptverkehrsstraßen. Dabei waren folgende Straßen zu unterscheiden:
Bundesautobahnen: 240 km
Bundesstraßen: 230 km
Landesstraßen: 400 km
Kommunale Straßen: 15 km
Gesamt: 885 km
Darüber hinaus sind ca. 260 km Haupteisenbahnstrecken durch das Eisenbahnbundesamt zu kartieren.
Der Ballungsraum Saarbrücken umfasst die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Städte und Gemeinden Sulzbach, Friedrichsthal, Spiesen-Elversberg und Riegelsberg.“
Kontakt
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat E/3: Immissionsschutz, Anlagentechnik
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken