Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Informationen für die Schornsteinfeger/innen

Kehrbezirksausschreibung gemäß § 9 Ziffer 1 SchfHwG

Bezirk (10 61 12)       - Saarpfalz-Kreis-

Zum 16.09.2024 ist im

Bezirk (10 61 12)     - Saarpfalz-Kreis -

die Tätigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/ einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin (m/w/d) neu zu besetzen.

Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die Altersgrenze für die Ausübung der Tätigkeit wird mit Ablauf der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Angaben zu den Anforderungen an die Tätigkeit und die vorzulegenden Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) unter „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ zu finden.  Die Informationen sind im Themenportal des LUA unter dem Themenbereich „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, weiter unter „Sachgebiet Schornsteinfegerwesen“, abrufbar. 

Die unter den „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ herunterladbare Anlage 1 und Anlage 2 ist ausgefüllt zusammen mit einem Bewerbungsschreiben den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

01. August 2024

 beim   

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,

Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken

 

einzureichen.

Nach dem 01.08.2024 eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Bezirk (10 13 09)       - Regionalverband Saarbrücken -

Zum 16.09.2024 ist im

Bezirk (10 13 09)      - Regionalverband Saarbrücken -

die Tätigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/ einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin (m/w/d) neu zu besetzen.

Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die Altersgrenze für die Ausübung der Tätigkeit wird mit Ablauf der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Angaben zu den Anforderungen an die Tätigkeit und die vorzulegenden Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) unter „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ zu finden.  Die Informationen sind im Themenportal des LUA unter dem Themenbereich „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, weiter unter „Sachgebiet Schornsteinfegerwesen“, abrufbar. 

Die unter den „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ herunterladbare Anlage 1 und Anlage 2 ist ausgefüllt zusammen mit einem Bewerbungsschreiben den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

01. August 2024

 beim   

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,

Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken

 

einzureichen.

Nach dem 01.08.2024 eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Bezirk (10 20 02)       - Landkreis Saarlouis-

Zum 16.09.2024 ist im

Bezirk (10 20 02)     - Landkreis Saarlouis -

die Tätigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/ einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin (m/w/d) neu zu besetzen.

Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die Altersgrenze für die Ausübung der Tätigkeit wird mit Ablauf der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Angaben zu den Anforderungen an die Tätigkeit und die vorzulegenden Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) unter „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ zu finden.  Die Informationen sind im Themenportal des LUA unter dem Themenbereich „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, weiter unter „Sachgebiet Schornsteinfegerwesen“, abrufbar. 

Die unter den „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ herunterladbare Anlage 1 und Anlage 2 ist ausgefüllt zusammen mit einem Bewerbungsschreiben den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

01. August 2024

 beim   

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,

Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken

 

einzureichen.

Nach dem 01.08.2024 eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Bezirk (10 20 04)       - Landkreis Saarlouis-

Zum 01.10.2024 ist im

Bezirk (10 20 04)     - Landkreis Saarlouis -

die Tätigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/ einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin (m/w/d) neu zu besetzen.

Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die Altersgrenze für die Ausübung der Tätigkeit wird mit Ablauf der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Angaben zu den Anforderungen an die Tätigkeit und die vorzulegenden Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) unter „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ zu finden.  Die Informationen sind im Themenportal des LUA unter dem Themenbereich „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, weiter unter „Sachgebiet Schornsteinfegerwesen“, abrufbar. 

Die unter den „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ herunterladbare Anlage 1 und Anlage 2 ist ausgefüllt zusammen mit einem Bewerbungsschreiben den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

01. August 2024

 beim   

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,

Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken

 

einzureichen.

Nach dem 01.08.2024 eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO bei der Besetzung von Kehrbezirken

Erklärung bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Downloads:

Nähere Informationen zu den Anforderungen

Anlage 1 - Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk

Anlage 2 - Erklärung zur Bewerbung für die Tätigkeit als bevollmächtige Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornfeger

Feststellung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber um einen Kehrbezirk im Saarland

Link:

Schornsteinfegerinnung des Saarlandes