Thema: Immissionsschutz
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Mobilfunk und Elektromagnetische Felder

Funkanlagen mit einer effektiven Sendeleistung von 10 Watt oder mehr müssen ein Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchlaufen, in dem geprüft wird, ob die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektro-magnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für neue Funkstandorte als auch für Erweiterungen und wird mit einer sogenannten Standortbescheinigung bestätigt, die die erforderlichen Sicherheitsabstände rund um die Funkanlage aufweist. Erst mit Erhalt dieser Standortbescheinigung darf auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV 1) eine solche Funkanlage betrieben werden. Falls die bestimmten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden könnten, würde der Funkstandort keine Genehmigung (d.h. Standortbescheinigung) bekommen.

Eine Standortbescheinigung enthält u.a. Angaben zum Netzbetreiber, zur Art der installierten Funkanlage (z.B. LTE), Montagehöhe, Hauptstrahlrichtungen der Antennen (0° = Nord, 90° = Ost, etc.) und den einzuhaltenden Sicherheitsabstand in horizontaler sowie vertikaler Richtung bezogen auf die Unterkante der am niedrigsten montierten Antenne.

Die hierbei zur Geltung kommenden Personenschutzgrenzwerte können der in § 3 der BEMFV genannten Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV 2) entnommen werden. Verantwortlich für die Festsetzung der Höhe der Grenzwerte ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, welches hierfür auf Auswertungen wissenschaftlicher Forschungsarbeiten basierenden Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz bzw. der nationalen und internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) zurückgreift. Maßgebend für die Höhe der Grenzwerte sind hierbei wissenschaftlich nachgewiesene gesundheitliche Risiken durch elektromagnetische Felder. Allerdings sind die Grenzwerte aus Gründen der gesetzlichen Vorsorge wesentlich niedriger angesetzt, um einen ausreichenden Puffer bei Dauerbelastungen oder Fehlbetrieb der Anlagen zu gewährleisten.

Von Seiten der Bundesnetzagentur ist eine messtechnische Erfassung der örtlichen Feldstärken nur in öffentlich zugänglichen Bereichen möglich (nicht in Wohnungen), was in zwei Varianten geschehen kann:

  • Benennung eines Messpunktes [= Zeitweise Messung an bestimmten Tagen und an zuvor benannten Orten]
  • Einsatz eines automatischen Messsystems (AMS) [= 24h-Messung für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen]

Die Messungen der Bundesnetzagentur sind für die betroffenen Bürger kostenfrei. Wenn Sie eine Messung mit einer der beiden Möglichkeiten wünschen, können Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes bzw. an die zuständige Stelle der Kommune (z. B. Landratsamt, Gemeinderat, Umweltamt, Kreisverwaltung) wenden. Der etwaige Bedarf wird anschließend vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes an die Bundesnetzagentur gemeldet. Jährlich können so vonseiten des Saarlandes bis zu 20 Messpunkte benannt werden. Darüber hinaus misst die BNetzA auch an weiteren Messpunkten im Saarland, an denen sie es für erforderlich hält. Alle Ergebnisse werden in der EMF-Datenbank auf der Homepage der BNetzA der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

  1. Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
  2. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV)

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

  • beurteilt die Einrichtung oder Änderung gewerblicher Hoch- und Niederfrequenzanlagen, wie Hochspannungsleitungen, Umspannstationen oder Sendeanlagen
  • veranlasst im Einzelfall Schutzmaßnahmen an diesen Anlagen
  • berät und informiert zu Fragen über den Schutz vor elektromagnetischen Feldern.