Öffentliche Bekanntmachung
einer Entscheidung über den Verzicht auf Durchführung eines Erörterungstermins
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz macht hiermit seine Entscheidung öffentlich bekannt, dass unter Berücksichtigung der Zweckbestimmungen des § 14 der 9. BImSchV auf die Durchführung des vorläufig anberaumten Erörterungstermins am 11. Juli 2024 im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb eines Elektrolichtbogenofens auf dem Hüttenwerksgelände in Völklingen verzichtet wird.
Saarbrücken, 04. Juli 2024
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Im Auftrag
gez. Luxenburger