Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur geplanten Errichtung und zum geplanten  Betrieb eines neuen Aluminiumschmelzofens der VOIT Automotive GmbH am Standort St. Ingbert

Die VOIT Automotive GmbH betreibt derzeit in 66386 St. Ingbert, Saarbrücker Straße 2, eine Aluminiumgießerei, bestehend aus diversen Schmelzöfen zum Niederschmelzen gießfertiger Aluminium-Legierungen, sowie Druckgießmaschinen zur Herstellung von Aluminiumprodukten für die Automobilindustrie. Bei der Aluminiumgießerei handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gemäß den Nummern 3.4.1 Spalte 1 und 3.8.1 Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).


Die VOIT Automotive GmbH hat beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für einen zusätzlichen, erdgasbeheizten Schmelzofen für Aluminiumlegierungen mit einer Schmelzleistung von maximal 3.500 kg/h am Standort St. Ingbert gestellt. Die bislang genehmigte Schmelzleistung für Aluminiumlegierungen erhöht sich dadurch von 7.450 kg/h auf zukünftig 10.950 kg/h.


Aluminium-Schmelzanlagen mit einer Schmelzleistung von 20 t oder mehr pro Tag sind unter Nr. 3.5.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG eingruppiert. Für das Vorhaben ist somit entsprechend § 9 Abs. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.


Standort des Vorhabens:
Der Betriebsstandort liegt am Rande des Zentrums der Mittelstadt St. Ingbert, im Biosphärenreservat Bliesgau. Der Standort befindet sich in einem Vorranggebiet für Gewerbe. In unmittelbarer Umgebung befinden sich sowohl weitere Gewerbegebiete als auch Wohnbereiche. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in etwa 400 m Entfernung zum Betriebsstandort. Das Betriebsgelände liegt weder innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes noch innerhalb eines ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „Im Glashütten/Rohrbachtal“ befindet sich außerhalb des Untersuchungsraumes in etwa 2,5 km Entfernung nordöstlich des Betriebsstandortes. Die nächstgelegenen NATURA2000 – Gebiete liegen ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes. Das Betriebsgelände liegt vollständig außerhalb von festgesetzten Landschaftsschutzgebieten. Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich auch keine kartierten Biotopflächen.


Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG:

Die geplante Erweiterung führt nach den Kriterien der TA Lärm zu keiner relevanten Zusatzbelastung durch Lärmimmissionen. Die Bilanzierung der Emissionsmassenströme ergab, dass die Schwellenwerte für die Bagatellmassenströme nach Nr. 4.6.1.1 TA Luft durch die geplante Erweiterung auch weiterhin unterschritten werden. Geruchsrelevante Emissionen treten im Anlagenbetrieb nicht auf. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG sind somit durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da weder relevante Lärmimmissionen noch relevante Immissionen von Luftschadstoffen von dem Vorhaben ausgehen.


Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Vorprüfung unter Zugrundelegung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien vorgenommen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des UVPG hat. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG geprüft und gemäß § 6 BImSchG bei der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung berücksichtigt.


Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 UVPG Abs. 3 Satz 1 nicht selbständig anfechtbar ist. Nach den Bestimmungen des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) können die zur Vorprüfung vorgelegten Unterlagen auf elektronischem Postweg zugestellt oder nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0681/50100) beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat E/3, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken eingesehen
werden.


Saarbrücken, den 16.03.2021
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Quirin