Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG zur Offenlegung des Genehmigungsbescheides nach § 16 Abs. 1 BImSchG der VOIT Automotive GmbH auf Errichtung und Betrieb eines neuen Aluminiumschmelzofens und der Erhöhung der Schmelzleistung um 3.500 kg/h am Standort St. Ingbert.

B E K A N N T M A C H U N G

gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Auf Antrag der VOIT Automotive GmbH, Saarbrücker Straße 2, 66386 St. Ingbert, hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes mit Bescheid vom 10.09.2021 (Aktenzeichen: E/3 A20.2.194-243/20-Uh) die Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG erteilt, auf dem Betriebsgelände Saarbrücker Straße 2 in 66386 St. Ingbert, Gemarkung St. Ingbert, Flur 10 und 11, Flurstücke 2336/38 und 2505/14 einen neuen Aluminiumschmelzofen zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 01. Oktober 2021 bis einschließlich zum 15. Oktober 2021 bei folgenden Stellen während der genannten Zeiten eingesehen werden:

1. Stadt St. Ingbert, 66386 St. Ingbert, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 403

Montag, Dienstag, Mittwoch08.00 bis 16 Uhr
Donnerstag08.00 bis 18 Uhr
Freitag08.00 bis 12 Uhr

2. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zimmer 4.09

montags bis freitags08.00 bis 12.00 Uhr
und montags bis donnerstags13.00 bis 15.30 Uhr.

Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Rathaus St. Ingbert um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten unter der Nummer 06894-13-328 bzw. im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Nummer 0681-501-4500.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Der Genehmigungsbescheid kann auch im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Themenportale → Immissionsschutz → Informationen → Industrieemissionsrichtlinie → Veröffentlichungen → VOIT Automotive GmbH eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 15. Oktober 2021 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist bzw. nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht geltenden Regelungen  oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die Entscheidung soll in Abschrift oder in Urschrift beigefügt werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

 

Saarbrücken, 10.09.2021

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Quirin