Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG über den Antrag der TERRAG GmbH zum Betrieb weiterer Anlagen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Hermine in Neunkirchen-Wiebelskirchen.

Auf Antrag der TERRAG GmbH, Saarbrücker Straße 9, 66538 Neunkirchen, hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes mit Bescheid vom 19.02.2021 (Aktenzeichen: E/3 A20.2.310-67/20-Uh) die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG erteilt, am Standort des Abfallwirtschaftszentrums Hermine der TERRAG GmbH in 66540 Neunkirchen, Reedener Str. 100, Gemarkung Wiebelskirchen, Flur 33, Flurstücke 35/96, 36/65 und 166/35 weitere Anlagen zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Die sofortige Vollziehung der Genehmigung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist angeordnet.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 12. März 2021 bis einschließlich zum 26. März 2021 bei folgenden Stellen während der genannten Zeiten eingesehen
werden:


1. Kreisstadt Neunkirchen, 66538 Neunkirchen, Rathaus, Oberer Markt 16, Zi. 230

montags bis freitags08.00 bis 12.00 Uhr
montags bis donnerstags14.00 bis 16.00 Uhr

2. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zi. 4.09

montags bis freitags08.00 bis 12.00 Uhr
montags bis donnerstags13.00 bis 15.30 Uhr


Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Rathaus Neunkirchen um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten unter der Nummer 06821-202-0.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Der Genehmigungsbescheid kann auch im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Themenportale → Immissionsschutz →Informationen → Industrieemissionsrichtlinie → Veröffentlichungen → TERRAG GmbH eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 26. März 2021 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist bzw. nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben und die Entscheidung soll in Abschrift oder in Urschrift beigefügt werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Saarbrücken, 25.02.2021

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Quirin