Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG über den Antrag der SAARphalt GmbH & Co. KG nach § 4 Abs. 1 BImSchG auf Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers für Ausbauasphalt am Standort Saarbrücken

B E K A N N T M A C H U N G

gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Die SAARphalt GmbH & Co. KG, Saar-Lor-Lux-Straße 30, 66115 Saarbrücken, hat mit Schreiben vom 08. Juni 2021 beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG beantragt, auf ihrem Betriebsgelände in 66115 Saarbrücken, Saar-Lor-Lux-Straße 30, Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 31, Flurstück 237/316 ein Zwischenlager für Ausbauasphalt zu errichten und zu betreiben. Die SAARphalt GmbH & Co. KG benötigt dieses Lager zur Zwischenlagerung von Ausbauasphalt, der im Rahmen ihrer Straßenbauaktivitäten in Saarbrücken bzw. im Saarland anfällt.

Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des BImSchG in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.

Die Entscheidung über den Antrag setzt die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG voraus.

Der Genehmigungsantrag der SAARphalt GmbH & Co. KG vom 06. Juni 2021 wird hier­mit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öf­fentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 19.11.2021 bis einschließlich zum 20.12.2021 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zei­ten dort eingesehen werden:

1. Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66111 Saarbrücken, Bahnhofstraße 31

montags bis mittwochs von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr,

donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und

freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr.

2. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zi. 4.09

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

und montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr.

Bei den vorgenannten Stellen wird eine Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Mitnahme bereitgelegt.

Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Stadtplanungsamt um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten unter der Nummer 0681-905-4041 bzw. im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Nummer 0681-501-4689. Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließ­lich 19. Januar 2022 bei den oben genannten Stellen schriftlich oder elektronisch (Email an poststelle@umwelt.saarland.de) erhoben werden. Die Einwen­dungen sol­len begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Ein­wenders tragen. Die mitgeteilten personenbezogenen Daten dienen ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung der vorgebrachten Anliegen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Art. 5 bis 11 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

Auf Verlangen eines Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegen­über dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­verfahrens nicht erforderlich sind.  

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen ein gemeinsamer Termin mit der Antragstellerin und den Einwendern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes, im Lokalteil St. Ingbert der Saarbrücker Zeitung und im Internetportal des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt gemacht.

Sofern die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachtet, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 11.02.2022, 10.00 Uhr, im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Raum K.033, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, erörtert. Dieser Erörterungstermin ist öffentlich.

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hinge­wiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsunterlagen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Die Zustel­lung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntma­chung ersetzt werden.

 

Saarbrücken, 28.10.2021

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Luxenburger