Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG über den Antrag der GreenSteel EAF Völklingen GmbH

(zuvor firmierend unter GreenSteel Projekt GmbH) nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb eines Elektrolichtbogenofens am Standort Völklingen

Bekanntmachung

Die GreenSteel Projekt GmbH, Werkstraße 1, 66763 Dillingen, hat am 22. November 2023 beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar  und Verbraucherschutz des Saarlandes die Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt, auf dem Betriebsgelände der Saarstahl AG in Völklingen, Bismarckstraße 57 - 59, 66333 Völklingen, Gemarkung Völklingen, Flur 7, Flurstück 89/14, Flur 8, Flurstücke, 168/11 und 168/51 und Flur 9, Flurstück 9/2, einen Elektrolichtbogenofen zum Erschmelzen von Stahl mit einer Schmelzkapazität von 270 Tonnen je Stunde zu errichten und zu betreiben. Eine Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG wurde beantragt.

Die geplante Inbetriebnahme ist im Januar 2027 vorgesehen.

Über das beantragte Gesamtvorhaben wird im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG entschieden. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes.

Unselbständiger Teil der im Genehmigungsverfahren durchzuführenden Prüfungen ist die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz wurden insbesondere folgende entscheidungserheblichen Berichte (Gutachten) und Empfehlungen vorgelegt:

  • UVP-Bericht
  • Immissionsprognose TA Lärm
  • Prognose n. AVV Baulärm
  • Erschütterungsprognose
  • Ausbreitungsrechnung TA Luft
  • Schornsteinhöhenberechnung n. TA Luft
  • Abschlussbericht Immissionsmessungen von Luftschadstoffen
  • Konzept zum Ausgangszustandsbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Heritage Impact Assessment

Der Genehmigungsantrag der GreenSteel Projekt GmbH, Werkstraße 1 vom 22. November 2023 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öf­fentlich bekannt gemacht. Zusätzlich findet aufgrund der räumlichen Nähe des Projektes zu Frankreich eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 11 a der 9. BImSchV statt.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 03. Mai 2024 bis einschließlich zum 03. Juni 2024 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zei­ten dort eingesehen werden:

Stadt Völklingen, Neues Rathaus, 66333 Völklingen, Erdgeschoss

montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr, 

montags, dienstags und donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr

und mittwochs von 13.30 bis 18.00 Uhr

Stadtplanungsamt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zi. 827

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr,

montags, mittwochs bis freitags von 13.00 bis 15.30 Uhr

und dienstags von 13.00 bis 13.30 Uhr

Bauamt der Gemeinde Bous, Rathaus-Nebengebäude, Eisenbahnstraße 6, 66359 Bous

montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr

und montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr

Gemeinde Großrosseln, Klosterplatz 3, Zi. 304 K, 66352 Großrosseln

montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr

und montags bis donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr

Stadt Püttlingen, im Rathaus Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, 66346 Püttlingen

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr,

dienstags von 13:30 bis 17.30 Uhr

und donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr

Umweltamt der Gemeinde Wadgassen in Differten, Eimersbergstr. 7, 66787 Wadgassen

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

und montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, Zi. 3.37

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

und montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zi. 4.13

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

und montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr

Bei den vorgenannten Stellen wird eine Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Mitnahme bereitgelegt.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließ­lich zum 02. Juli 2024 bei den oben genannten Stellen schriftlich oder elektronisch mit dem Betreff „GreenSteel EAF Völklingen“ an Bimschg-Einwendungen@umwelt.saarland.de erhoben werden. Die Einwen­dungen sol­len begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Ein­wenders tragen.

Auf Verlangen eines Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegen­über dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­verfahrens nicht erforderlich sind.  

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausge­schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen eine gemeinsame Besprechung mit der Antragstellerin und den Einwendern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Sollte die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachten, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 11. Juli 2024 ab 09.30 Uhr im großen Sitzungssaal der Stadt Völklingen, Rathausplatz, 66333 Völklingen, öffentlich erörtert.

Die gegebenenfalls erforderliche Durchführung des Erörterungstermins wird zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.  

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hinge­wiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Zustel­lung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntma­chung ersetzt werden.

Saarbrücken, 12. April 2024

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Im Auftrag

gez. Luxenburger