Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der GreenSteel EAF Dillingen GmbH

Bekanntmachung

Die GreenSteel EAF Dillingen GmbH, Werkstraße 1, 66763 Dillingen, hat am 21. Dezember 2023 beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes die Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt, auf dem Betriebsgelände der Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke, Werkstraße 1, 66763 Dillingen, Gemarkung Diefflen, Flur 8, Flurstück 714/4, Flur 9, Flurstück 89/5, Gemarkung Dillingen, Flur 2, Flurstücke 20/24 und 496/7, Gemarkung Roden, Flur 1, Flurstücke 162/13, 164/2, 667/169 und 162/7, Gemarkung Saarwellingen, Flur 1, Flurstücke 4/1, 1/1, 1/2, Flur 5, Flurstück 3/1, einen Elektrolichtbogenofen (electric arc furnace, kurz: EAF) sowie zugehöriger Nebenanlagen zum Erschmelzen von Stahl mit einer Schmelzkapazität von 300 Tonnen je Stunde zu errichten und zu betreiben. Die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG wurde beantragt.

Die geplante Inbetriebnahme ist im Januar 2027 vorgesehen.

Über das beantragte Gesamtvorhaben wird im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG entschieden. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes.

Unselbständiger Teil der im Genehmigungsverfahren durchzuführenden Prüfungen ist die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz wurden insbesondere folgende entscheidungserheblichen Berichte (Gutachten) und Empfehlungen vorgelegt:

  • Prognose der Emissionen und Immissionen von Geräuschen
  • Gutachterliche Stellungnahme nach AVV Baulärm
  • Erschütterungsprognose
  • Prognose der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen inkl. Schornsteinhöhenberechnung
  • Kumulierender UVP-Bericht
  • Bericht über Immissionsmessungen von Luftschadstoffen
  • Konzept zum Ausgangszustandsbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Verkehrsuntersuchungen zu den Bauleitplanungen „Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion“ der Städte Dillingen und Saarlouis
  • Immissionsschutzrechtliche Betrachtung nach 26. BImSchV und 26. BImSchVVwV
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Bauantrag nach LBO

Der Genehmigungsantrag der GreenSteel EAF Dillingen GmbH, Werkstraße 1, 66763 Dillingen, vom 21. Dezember 2023 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 14. Juni 2024 bis einschließlich zum 15. Juli 2024 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:

1. Stadt Dillingen, Umweltamt, Merziger Straße 51, 66763 Dillingen/ Saar, Raum
2.01 im 2. OG
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 07.30 bis 13.30 Uhr

2. Kreisstadt Saarlouis, Rathaus, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis, im Flur des 2.
OG, vor Zimmer Nr. 2.38
Montag und Dienstag von 08:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
3. Gemeinde Beckingen, Rathaus, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, Zimmer 1.07
Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
Montag und Donnerstag von 13.30 bis 15.15 Uhr
Dienstag von 13.30 bis 18.00 Uhr
4. Gemeinde Ensdorf, Rathaus, Provinzialstraße 101a, 66806 Ensdorf, 2. OG –
Bauamt, Zimmer 301
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
5. Gemeinde Nalbach, Rathaus, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, Bauamt, Zimmer
1.03
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr
6. Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Rathaus, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-
Siersburg, Zimmer 200
Montag von 8:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr
und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr
und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr
7. Gemeinde Saarwellingen, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Büro A206
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
8. Gemeinde Schwalbach, Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92,
66773 Schwalbach, Schaukasten, 2. Obergeschoss
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 13:30 Uhr
9. Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude), 66798
Wallerfangen,
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
10. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1,
66119 Saarbrücken, Zi. 3.37
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr
11. Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz,
Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zi. 4.13
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr

Bei den vorgenannten Stellen wird eine Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Mitnahme bereitgelegt.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich zum 16. August 2024 bei den oben genannten Stellen schriftlich oder elektronisch mit dem Betreff „GreenSteel EAF Dillingen“ an Bimschg-Einwendungen@umwelt.saarland.de erhoben werden. Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwenders tragen.

Auf Verlangen eines Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen eine gemeinsame Besprechung mit der Antragstellerin und den Einwendern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Sollte die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachten, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 03. September 2024 ab 09.30 Uhr im Lokschuppen in Dillingen, öffentlich erörtert.

Die gegebenenfalls erforderliche Durchführung des Erörterungstermins wird zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Saarbrücken, 6. Juni 2024
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Im Auftrag

gez. Luxenburger