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Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage der Firma Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG

Auf Antrag der Firma Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Bescheid vom 25. März 2024, Genehmigungsregister-Nr.: 3-25/2024 (Aktenzeichen 3.5/Alt/100665) die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG erteilt, an folgendem Standort eine Windenergieanlage des Typs Vestas V150-4,0 mit einer Nennleistung von 4,0 MW (Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 150 m) zu errichten und zu betreiben: 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Hochwert

Rechtswert

Losheim am See

Wahlen

26

69/1

5483812

2553761

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Genehmigungsbescheid der Firma Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG vom 25.03.2024 sowie die Begründung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid der Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG vom 25. März 2024 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung kann in der Zeit vom 12. April bis einschließlich 26. April 2024 bei folgender Stelle während der genannten Zeiten eingesehen werden:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Straße 1

66119 Saarbrücken

Zimmer: 3.14

Öffnungszeiten: 

Mo. bis Fr.     08:00 bis 12:00 Uhr

Mo. bis Do.   13:00 bis 15:30 Uhr

Gegen die Entscheidung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken gewahrt.

Saarbrücken, 28.03.2024

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Anne Bonaventura