Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG betreffend den vorzeitigen Beginn gemäß § 8a BImSchG für den Antrag der Fa. Amprion GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Umspannanlage in Dillingen (UA Prims)

Auf Antrag der Firma Amprion GmbH hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Bescheid zum vorzeitigen Beginn gemäß §8a BImSchG vom 13. Februar 2024, Genehmigungsregister-Nr.: I-03/2024 (Aktenzeichen 3.3/Sf/I-122694-62) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Elektroumspannanlage an dem Standort Dillingen / Diefflen (UA Prims) erteilt.

Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Bescheid der Amprion GmbH vom 13.02.2024 sowie die Begründung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Bescheid und die Begründung können in der Zeit vom 23.02.2024 bis einschließlich zum 08.03.2024 (Auslegungsfrist) bei folgender Stelle während den genannten Zeiten eingesehen werden:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Zimmer: 3.28
Öffnungszeiten:      
Mo. bis Fr.     08:00 bis 12:00 Uhr
Mo. bis Do.   13:00 bis 15:30 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Zusätzlich kann der Genehmigungsbescheid im Internet unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken gewahrt.

Saarbrücken, 13.01.2024

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Dr. Frank Schwan