Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des LUA gemäß § 73 Abs. 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I der Firma TERRAG GmbH

Die TERRAG GmbH, Saarbrücker Straße 9, 66538 Neunkirchen, hat am 07.12.2022 beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV) für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse I an folgendem Standort beantragt

 

 

 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Mandelbachtal

Erfweiler-Ehlingen

2

Deponie und Infrastruktur: 274/3, 274/4, 320/2, 320/3, 327/2, 327/3, 329/4, 329/5, 331/1, 331/2, 332/2, 332/3, 335/1, 335/2, 339/4, 339/6

Arrondierungsbereich: 274/2, 276, 277, 278

Sickerwasserbecken: 339/7

Mandelbachtal

Erfweiler-Ehlingen

4

Einfahrt: 914/3, 943/1

Sickerwasserbecken mit Ableitung:

914/3, 941, 942/1, 942/2, 942/3, 946/2, 949/3, 949/4

Blieskastel

Assweiler

2

Arrondierungsbereich: 492/2, 493/3

Einfahrt: 457/3, 487/3, 490/4, 491/1

 

Gemäß Nr. 12.1 Spalte 1 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der eingereichten Antragsunterlagen.

Über das Vorhaben wird gemäß § 73 SVwVfG im förmlichen Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden.

Der Genehmigungsantrag der Firma TERRAG GmbH vom 07.12.2022 wird hiermit gemäß § 73 Abs. 5 SVwVfG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 20.04.2023 bis einschließlich zum 22.05.2023 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:

1. Stadt Blieskastel

Zimmer: 205
Rathaus II                                     
Zweibrücker Straße 1                                                  
66440 Blieskastel           

Öffnungszeiten:
Mo. - Mi. 08:30 - 16:00 Uhr      
Do. 08:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 13:30 Uhr

2. Gemeinde Mandelbachtal

Zimmer: 2.02
Theo-Carlen-Platz 2                     
66399 Mandelbachtal     

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr    
Mo. u. Do. 13:00 - 15:30 Uhr

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 22.06.2023 bei folgenden Stellen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden:

1. Stadt Blieskastel

Zimmer: 205
Rathaus II                                     
Zweibrücker Straße 1                                                  
66440 Blieskastel           

Öffnungszeiten:
Mo. - Mi. 08:30 - 16:00 Uhr      
Do. 08:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 13:30 Uhr

2. Gemeinde Mandelbachtal

Zimmer: 2.02
Theo-Carlen-Platz 2                     
66399 Mandelbachtal     

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr    
Mo. u. Do. 13:00 - 15:30 Uhr

3. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken                       

Öffnungszeiten:      
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 13:00 - 15:30 Uhr

 

Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwendungsführers tragen.

Auf Verlangen eines Einwendungsführers werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber der Antragstellerin und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden mit der Antragstellerin, den Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Vorbehaltlich der Festsetzung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Saarbrücken, den 05.04.2023

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

 

Anne Bonaventura