Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über den Antrag der Firma Meguin GmbH & Co. KG auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 BImSchG für Änderungsmaßnahmen beim Betrieb der Umschlagstation am Hafen Saarlouis/Dillingen

Die Meguin GmbH & Co. KG Mineralölwerke, Rodener Straße 25, 66740 Saarlouis hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 16 Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Antrag der Meguin GmbH & Co. KG Mineralölwerke für die Erweiterung der vorhandenen Umschlagsstation am Standort Hafen Saarlouis/Dillingen, Gemarkung Roden, Flur 10, Flurstück 15/1 und 17/4

Gemäß Nr. 9.2.1.3 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

 

Standort des Vorhabens:

Das Tanklager der Meguin GmbH & Co. KG Mineralölwerke liegt im Hafen Saarlouis/Dillingen. Nach dem Landesentwicklungsplan Umwelt befindet sich das Gelände in einem Vorranggebiet für Gewerbe. Demzufolge sind auch in der unmittelbaren Nachbarschaft weitere Gewerbe- und Industriebetriebe angesiedelt.

Die nächste Wohnbebauung befindet sich vom Mittelpunkt des Tanklagers ausgemessen ca. 900 m nordwestlich in der Brückenstraße in Dillingen sowie in ca. 830 m südwestlich in der Saarstraße in Wallerfangen. Im Abstand von ca. 800 m nordöstlicher Richtung befindet sich zudem eine Kleingartensiedlung (Roden).

Durch das geplante Vorhaben sind keine NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und gemäß § 30 BNatSchG geschützte Biotope direkt betroffen.

Etwa 400 m südwestlich des Standortes befindet sich das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene FFH-Gebiet „Rodener Saarwiesen“ (L 6606-304). Weitere Landschaftsschutzgebiete (L_3_07_15 und L_3_07_25) liegen in einem Abstand von ca. 600 – 650 m vom Vorhabenstandort entfernt.

Der Naturpark Saar-Hunsrück befindet sich in einem Abstand von ca. 80 m zu dem Vorhaben.

Das nächstgelegene gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 SNG geschützte Biotop liegt in einer Entfernung von ca. 170 m. Es handelt sich hierbei um eine Nass- und Feuchtwiese (GB-6606-0060-2017). Weitere geschützte Biotope liegen mind. 400 m entfernt. Ca. 200 m vom Vorhaben entfernt, befindet sich der FFH-Lebensraumtyp „Magere Flachland-Mähwiese“ (6510, BT-6606-0259-2017) im Erhaltungszustand C.  Weitere FFH-Lebensraumtypen liegen 380 m oder weiter entfernt.

Das Tanklager liegt außerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes. Die Grenze zum nächstgelegenen Schutzgebiet Saarlouis-Roden befindet sich in ca. 80 m Abstand. Dieses Schutzgebiet ist jedoch bisher lediglich geplant, jedoch noch nicht formal ausgewiesen.

 

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf das betroffene Schutzgebiet:

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grund der o.a. besonderen örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden können (Prüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG Stufe 1). Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Sowohl die Expertise des Gutachters als auch die Fachbehörden kommen zu dem Ergebnis, dass u.a. aufgrund der vorhandenen Umgebung und der geringen Emissionen keine nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG (Prüfung gemäß § 7 abs. 2 UVPG Stufe 2) zu erwarten sind.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 19 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Frau Birgit Scherer, Tel.: 0681-8500-1372, Email: lua@lua.saarland.de) richten.

 

Saarbrücken, den 03.03.2023

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag


Anne Bonaventura