Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über den Antrag der Firma Hager Electro GmbH & Co. KG auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb eines Lagers für brennbare und brandfördernde Gase in Webenheim

Die Hager Electro GmbH & Co. KG, Zum Gunterstal, 66440 Blieskastel hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4,19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt: 

Antrag für Errichtung und Betrieb eines Lagers für brennbare und brandfördernde Gase in Blieskastel-Webenheim auf dem Gelände des Gewerbegebietes „Auf Scharlen“, Gemarkung Webenheim, Flur 23, Flurstücke 5730/10.

Gemäß Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Standort des Vorhabens:

Der Betriebsstandort des Lagers für brennbare und brandfördernde Gase befindet sich im Gewerbegebiet „Auf Scharlen“ der Gemeinde Blieskastel im Ortsteil Webenheim. Die nächste Wohnbebauung befindet sich im Ortsteil Mimbach in ca. 420m südlich des Vorhabens. Die Wohnbebauung des Orstteils Webenheim beginnt etwa 500m nördlich des Vorhabens. Des Weiteren befinden sich noch einzelnen Wohnhäuser im Gewerbegebiet. Da von einem erdgedeckten Gaslager grundsätzlich keine Emissionen ausgehen, wird neben dem Aufstellort ein Radius, innerhalb dessen Immissionen oder Emissionen auf die Schutzgüter ausgehen können, von 200m um den Aufstellungsort betrachtet. Dieser Gefährdungsradius ergibt sich aus dem Bericht über die Ermittlung des Sicherheitsabstandes eines erdgedeckten Flüssiggaslagerbehälters nach TRBS 3146 / TRGS 746 der Friedrich Scharr KG Verkaufsbüro Leipzig, An der Harth 10, 04416 Markkleeberg, der Bestandteil der Antragsunterlagen ist.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes C 35 „Bliestal“ Schutzzone III. Das Gelände der geplanten Anlage befindet sich weder innerhalb eines Natura 2000- noch eines Naturschutzgebietes. Auch innerhalb des 200m Radius befinden sich keine v.g. Gebiete. Der Standort befindet sich nicht im Bereich eines National- oder Naturparks, liegt aber im Biosphärenreservat „Biosphäre Bliesgau“. In einer Entfernung von rund 550m bzw. 760m befinden sich das Naturschutzgebiet Bliesaue und zwischen Blieskastel und Bliesdalheim, das Landschaftsschutzgebiet Blieskastel und das FFH-Gebiet Bliesaue.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen:

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Bei der Anlage handelt es sich um einen erdgedeckten Flüssiggaslagerbehälters. Im regulären Betrieb werden keine luftgetragenen Schadstoffe bzw. umweltrelevanten Immissionen ausgestoßen. Lärmemissionen entstehen durch den Fahrzeugverkehr mit Lastwagen bei der Anlieferung und bei der Befüllung des Lagerbehälters. Die Befüllung des Lagerbehälters erfolgt ausschließlich zur Tageszeit der TA Lärm im Zeitraum von 07 Uhr bis 16 Uhr. Die hierbei verursachten Geräuschemissionen wurden seitens des Antragstellers betrachtet. Die Anforderungen der TA Lärm werden eingehalten. Das Lager befindet sich auf dem Firmengelände, somit werden durch das Vorhaben keine zusätzlichen Flächen versiegelt.

Das gelagerte Flüssiggas ist in die Wassergefährdungsklasse 0 (nicht wassergefährdend) einzuordnen. Eine Beeinträchtigung von Boden und Wasser durch Verunreinigungen ist nicht zu befürchten. Innerhalb des Betriebsgeländes werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen. Es erfolgt kein nennenswerter Eingriff in die Natur und Landschaft, da der Bodenaushub zum Errichten des Flüssiggaslagers auf dem Betriebsgelände erfolgt.

Die Prüfung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 (Stufe 1) hat ergeben, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 Schutzkriterien vorliegen. Der Untersuchungsraum liegt innerhalb des ausgewiesenen Wasserschutzgebietes der Schutzzone III „Bliestal“. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 5 erfolgt die Prüfung auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien. Die Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §§ 4,19 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

 

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Herr Jörg Simon, Tel.: 0681-8500-1360, Email: lua@lua.saarland.de) richten.

 

Saarbrücken, den 30.01.2023

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

 

Anne Bonaventura