Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb einer Elektroumspannanlage in Dillingen (UA Prims)

Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 8, 44263 Dortmund, hat mit Antrag vom 04.08.2023 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz auf einer Fläche von 4,32 ha in der Gemarkung Diefflen / Dillingen die Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage (UA Prims) gemäß §4 BImSchG i.V.m. §8a BImSchG beantragt.

Gegen das Vorhaben sind im Rahmen der durchgeführten Offenlegung des Antrages keine Einwendungen erhoben worden.

Der für den 14.12.2023 vorgesehene Erörterungstermin findet daher gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt. Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 14. September 2023 wird Bezug genommen.

Saarbrücken, 27.11.2023

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Anne Bonaventura