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Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage (UA Prims) in Dillingen / Diefflen

Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 8, 44263 Dortmund, hat mit Antrag vom 04.08.2023 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz auf einer Fläche von 4,32 ha in der Gemarkung Diefflen / Dillingen die Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage (UA Prims) gemäß §4 BImSchG i.V.m. §8a BImSchG beantragt. 

Das geplante Vorhaben bedarf gem. § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG) der Waldumwandlung und unterliegt wegen seiner Größe (ca. 4,32 ha) der Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gem. Ziffer 17.2.3 der Anlage 1 UVPG. Aufgrund vorkommender Biotope / Habitate und etwaiger kumulativer Auswirkungen durch das benachbarte Vorhaben der AG der Dillinger Hüttenwerke hat sich die Antragstellerin dazu entschieden, eine freiwillige UVP gemäß §7 Abs. 3 UVPG zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der eingereichten Antragsunterlagen.

Über das Vorhaben wird gemäß § 10 BImSchG im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden.

Der Antrag der Amprion GmbH vom 04.08.2023 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.09.2023 bis einschließlich zum 23.10.2023 bei folgender Stelle aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:

Stadt Dillingen/Saar
Merziger Straße 51
66763 Dillingen
Zimmer: 2.01

Öffnungszeiten:
Mo-Do - 08:00-12:00 Uhr
Di          14:00-16:00 Uhr
Do         14:00-17:00 Uhr
Fr           07:30-13:30 Uhr

Zusätzlich können der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen unter: Antrag der Amprion GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage (UA Prims) in Diefflen / Dillingen - UVP (uvp-verbund.de) eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 23.11.2023 bei folgenden Stellen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden:

1. Stadt Dillingen/Saar
Merziger Straße 51
66763 Dillingen

Öffnungszeiten:
Mo-Do            08:00-12:00 Uhr
Di                   14:00-16:00 Uhr
Do                  14:00-17:00 Uhr
Fr                    07:30-13:30 Uhr

2. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken

Öffnungszeiten:
Mo-Fr         08:00-12:00 Uhr
Mo-Do        13:00-15:30 Uhr

Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwendungsführers tragen.

Auf Verlangen eines Einwendungsführers werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber der Antragstellerin und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen eine gemeinsame Besprechung mit der Antragstellerin und den Einwendungsführern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes, in dem Lokalteil Saarlouis der Saarbrücker Zeitung und im Internetportal des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz bekannt gemacht.

Sollte die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachten, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 14.12.2023 ab 10 Uhr im großen Sitzungssaal des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Str. 1, 66119 Saarbrücken, öffentlich erörtert.

Vorbehaltlich der Festsetzung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Saarbrücken, 05.09.2023

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 Anne Bonaventura