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Einsichtnahme einer abfallrechtlichen Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse II der Firma TERRAG GmbH in Neunkirchen/Wiebelskirchen

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 74 Abs. 4 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) hinsichtlich Ort und Zeit der Auslegung zur Einsichtnahme einer abfallrechtlichen Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse II der Firma TERRAG GmbH

Auf Antrag der Firma TERRAG GmbH, Saarbrücker Straße 9, 66538 Neunkirchen, hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Beschluss vom 14. September 2022 (Az.: 3.5/Hae/119101-16) den Plan nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV) i. V. m. §§ 72 ff. SVwVfG zur Errichtung und zum Betrieb eines Teilvolumens als Deponie der Klasse II (DK II) an folgendem Standort festgestellt:

 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Neunkirchen

Wiebelskirchen

33

35/125

Neunkirchen

Wiebelskirchen

33

36/78

 

Der Planfeststellungsbeschluss ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses der Firma TERRAG GmbH vom 14. September 2022 ist gemäß § 74 Abs. 4 SVwVfG in der Gemeinde zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.

Der Planfeststellungsbeschluss und seine Begründung können daher in der Zeit vom 11. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 (Auslegungsfrist) bei folgender Stelle, während der genannten Zeiten, eingesehen werden:

 

Kreisstadt Neunkirchen

Oberer Markt 16

66538 Neunkirchen

Zimmer: 229

Öffnungszeiten:       Mo. bis Fr.     08:00 bis 12:00 Uhr

                               Mo. bis Do.   13:30 bis 16:00 Uhr

 

Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Rathaus Neunkirchen um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten unter der Nummer 06821-202-0.

 Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

 

Saarbrücken, 28. Oktober 2022

 Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 

 

Anne Bonaventura