| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntgabe einer Messgeräteprüfstelle nach §29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 13 der ersten Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV)

 

Die Prüfstelle der Schornsteinfeger-Innung für das Saarland, Kahler Allee 37, 66386 St. Ingbert, ist mit Wirkung vom 04. Mai 2022 aufgrund der Voraussetzungen der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) als Prüfstelle für eignungsgeprüfte Messgeräte anerkannt worden.

Die Bekanntgabe gilt bundesweit.

 

Die Bekanntgabe ist befristet bis zum 03.05.2027.

  

Saarbrücken, 04.05.2022

  

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 

  

Anne Bonaventura