Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des LUA gemäß § 5 UVPG über den Antrag der Bekanntmachung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung "Wolfgang Müller Flaschengasvertrieb und-verkauf“ auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb eines Lagers für brennbare und brandfördernde Gase

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Wolfgang Müller –Transporte Flaschengasvertrieb und -verkauf, Heliumstraße 4, 66459 Altstadt hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4,19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Antrag für Errichtung und Betrieb eines Lagers für brennbare und brandfördernde Gase in Kirkel-Altstadt auf dem Gelände des „Industriegebiet Zunderbaum“, Gemarkung Altstadt, Flur 1, Flurstücke 243/31.

Gemäß Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Standort des Vorhabens:

Der Betriebsstandort des Lagers für brennbare und brandfördernde Gase befindet sich im Industriegebiet „Industriepark Zunderbaum“ der Gemeinde Kirkel im Ortsteil Altstadt. Die Wohnbebauung der Stadt Homburg beginnt etwa  500m  südöstlich  des  Vorhabens.  Die  Wohnbebauung  des  Ortsteils „Altstadt“ beginnt etwa 1000m südwestlich des Vorhabens. Da von einem Gasflaschenlager grundsätzlich keine Emissionen ausgehen, wird neben dem Aufstellort ein Radius, innerhalb dessen Immissionen oder Emissionen auf die Schutzgüter ausgehen können, von 300m um das Lager betrachtet. Dieser Gefährdungsradius ergibt sich aus der aktualisierten Version „Ermittlung und Analyse der Risiken von exzeptionellen Störfällen“ des Verbands Flüssiggas e.V. DVFG, Stand Oktober 2006.

Das  Vorhaben  befindet  sich  innerhalb  des  Wasserschutzgebietes  C  32 „Homburg- Beeden“ Schutzzone III. Das Gelände der geplanten Anlage befindet sich weder innerhalb eines Natura 2000- noch eines Naturschutzgebietes. Auch innerhalb des 300m Radius befinden sich keine v.g. Gebiete. Der Standort befindet sich nicht im Bereich eines National- oder Naturparks, liegt aber im Biosphärenreservat „Biosphäre Bliesgau“. Das nächst gelegene Landschaftsschutzgebiet liegt südwestlich in 350m Entfernung.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen:

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Bei der Anlage handelt es sich um die Lagerung von ortsveränderlichen Druckgasbehältern. Im regulären Betrieb werden keine luftgetragenen Schadstoffe bzw. umweltrelevanten Immissionen ausgestoßen. Lärmemissionen entstehen durch den Fahrzeugverkehr mit Lastwagen bei der Anlieferung und Abholung sowie bei den Umschlagsarbeiten durch Gabelstapler. Die hierbei verursachten Geräuschemissionen wurden seitens des Antragstellers in einer Immissions- und Emissionsprognose bewertet (ProTech Energiesysteme GmbH, Ölgrabenstraße 13, 71292 Friolzheim vom 12.10.2020, ergänzt mit Unterlagen vom 11.02.2022). Umschlagtätigkeiten erfolgen nur während der Tagzeiten. Insgesamt betrachtet werden damit die Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Das Lagerbefindet sich auf dem befestigten Firmengelände, somit werden durch das Vorhaben keine zusätzlichen Flächen versiegelt.

Alle beantragten zu lagerten Gase sind mit Ausnahme des brennbaren Kältemittels Solstice (R-1234yf) nicht wassergefährdend eingestuft. Solstice wird in einer Menge von max. 55kg in der Halle gelagert. Die Lagerung erfolgt ausschließlich in ungeöffneten Flaschen, eine Kältemittelentnahme findet nicht statt. Des Weiteren ist der Boden der Halle in Betonausgeführt. R-1234yf ist ein Flüssiggas, welches beim Austreten sofort verdampft Eine Beeinträchtigung von Boden und Wasser durch Verunreinigungen ist nicht zu befürchten. Auswirkungen des Vorhabens auf Flora und Fauna auf dem Betriebsgelände sind auszuschließen. Innerhalb des Betriebsgeländes werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen.

Die Prüfung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 (Stufe 1) hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 genannten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen Nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG geprüft und bei der

Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Herr Jörg  Simon, Tel.: 0681-8500-1360, Email: lua@lua.saarland.de) richten.

 

Saarbrücken, den 01.03.2022

 

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 

Anne Bonaventura