Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 5 Abs. 2 UVPG für die Errichtung und Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestbehälters der Firma BioSaar am Betriebsstandort Holzerweg 3, 66687 Wadern

Die Fa. BioSaar Gesellschaft zur Behandlung biologischer Abfälle mbH, Holzerweg 3 in 66687 Wadern, hat mit Datum vom 04.12.2020 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Errichtung und den Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestebehälters bestehend aus einem doppelwandigen Stahlbehälter mit Tragluftdach – Durchmesser 23,04 m, Höhe 8,27 m, Bruttovolumen 3.532 m³ zur Lagerung von Gärrest, am Betriebsstandort Holzerweg 3 in 66687 Wadern, Gemarkung Lockweiler, Flur 12, Flurstück 9/01.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) bzw. Anlage 3 (Stufe 2) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

 

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

 

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG

Die BioSaar Gesellschaft zur Behandlung biologischer Abfälle mbH plant die Erhöhung der Gärrestelagerkapazität durch die Errichtung und den Betrieb eines weiteren, gasdicht abgedeckten Gärrestebehälters (Volumen 3.532 m³ brutto) zur Verstromung im BHKW-Standort Holzerweg 3. Die Genehmigung zum Betrieb des BHKW-Modul 2 wurde mit Genehmigungsbescheid vom 10.06.2020 (Az.: 3.3/JG/A-84453) erteilt, so dass zusammen mit Modul 1 am Standort 2 BHKWs mit einer Feuerungswärmeleistung von 3,76 kW und einer elektrischen Leistung von 1,6 MW betrieben werden können. Der Auslastungsgrad der Anlage wird aufgrund der Regelungen des EEG nur 50% des genehmigten Umfangs (1600 kW), also 800 kW elektr. Leistung betragen. Damit reduzieren sich die im Genehmigungsverfahren bereits als unkritisch beurteilten Stickstoffemissionswerte weiter.

Aufgrund der luftdicht abgeschlossenen Hülle des hier beantragten Gärrestebehälters sind keine weiteren Emissionen zu erwarten.

Circa 250 m nördlich sowie ca. 600 m westlich des Anlagenstandortes liegt das als LSG bzw. NSG ausgewiesene NATURA2000-Gebiet „Prims“ (L 6507-301; N 6507-301). Nach überschlägiger Prüfung der dargestellten Planung anhand der Kriterien zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles gem. Anlage 3 UVPG sind aus naturschutzfachlicher Sicht keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der o.g. Gebiete betreffen.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Frau Petra Limbach, Tel.: 0681-8500-1398, Email: lua@lua.saarland.de) richten.

 

Saarbrücken, den 09.12.2021

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Dr. Joachim Sartorius
Amtsleiter (m.d.W.d.G.b.)