Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 02.09.2021 gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Errichtung und Betrieb einer Flüssiggasanlage durch die  Tyczka GmbH am Standort der Nomis GmbH, Mandelbachtal

Die Firma Tyczka Energy GmbH, Blumenstraße 5, 82538 Geretsried hat mit Datum vom 07.07.2021 (eingegangen am 12.07.2021) beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Behörde einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt: 

Die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggasanlage mit einem Füllgewicht von max. 28,6 t Propan am Standort der Nomis GmbH, Pfaffentalstr. 80, 66399 Mandelbachtal auf der Gemarkung Ommersheim Flur 13, 3057/16.

Nach dem UVPG fällt der beantragte Flüssiggasbehälter unter Anlage 1 Nr. 9.1.1.3 Spalte 2 (S): Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Lagern von Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 3 t bis 30 t. Nach § 7 Abs. 2 UVPG hat die zuständige Behörde hier eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) bzw. Anlage 3 (Stufe 2) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG unter Zuhilfenahme einer Expertise des Planungsbüros ProTech Energiesysteme GmbH zu den Merkmalen und Auswirkungen des Vorhabens und der Betrachtung der Schutzgebiete/-güter sowie unter Beteiligung der des Geschäftsbereichs 2 „Wasser“ und der Fachbereiche 3.1 „Natur- und Artenschutz“, 3.3 „Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit“ und 3.5 „Kreislaufwirtschaft“ durchgeführt. Demzufolge kann auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.

Die Einschätzung des LUA, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen: 

Standort des Vorhabens

Das Betriebsgelände der Nomis GmbH, auf dem die Firma Tyczka Energy GmbH den Flüssiggasbehälter errichten und betreiben wird, liegt im Saar-Pfalz-Kreis im Stadtteil Mandelbachtal/Ommersheim. In einem Radius von max. 300 m ist der Betrieb im Norden und Nordwesten von Gewerbebetrieben, im Süden von einem Sportplatz und im Westen von Wohnbebauung umgeben. Darüber hinaus schließen sich im Norden, Westen und Osten landwirtschaftliche Flächen an und im Süden weitere Wohnbebauung.

Der Standort der geplanten Flüssiggasanlage liegt in der Biosphäre Bliesgau, andere besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) aufgeführten Schutzkriterien liegen nicht vor. 

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf das betroffene Schutzgebiet

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grund der o.a. besonderen örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden können (Prüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG Stufe 1). Solche erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Sowohl die Expertise als auch die Fachbehörden kamen zu dem Ergebnis, dass u.a. aufgrund der vorhandenen Umgebung, des geringen Ressourcenverbrauchs, der sehr geringen Immissionen bzgl. Lärm und Luft, keiner Wassergefährdung, der nicht gegebenen toxischen Wirkung auf Pflanzen und Tiere durch das Gas, nicht anfallender Abfälle während des Betriebs und der technischen Maßnahmen, Wartung und Überwachung keine nachteiligen Umweltauswirkungen nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG (Prüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG Stufe 2) auf das Biosphärenreservat Bliesgau durch das Vorhaben zu erwarten sind.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5  Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Beate Faßbender, Tel.: 0681-8500-1399, Email: lua@lua.saarland.de) richten.

 

Saarbrücken, den 20.08.2021

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz 

Im Auftrag

 

Dr. Joachim Sartorius