Thema: Gentechnik und Chemikalien
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Beschränkungsvorschlag unter REACH für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)

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Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien. Eine Gemeinsamkeit ist, dass alle PFAS Kohlenstoff-Fluor-Bindungen enthalten, die zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie gehören. Das bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind, sowohl bei ihrer Verwendung als auch in der Umwelt. Das Verhalten von PFAS in der Umwelt bedeutet, dass sie dazu neigen, Grund- und Trinkwasser zu verschmutzen. Es ist bekannt, dass sich bestimmte PFAS in Menschen, Tieren und Pflanzen anreichern und toxische Wirkungen hervorrufen. Bestimmte PFAS sind fortpflanzungsgefährdend und können die Entwicklung von Föten beeinträchtigen. Mehrere PFAS können beim Menschen Krebs verursachen. Einige PFAS stehen auch im Verdacht, das menschliche Hormonsystem zu beeinträchtigen. PFAS werden aus direkten und indirekten Quellen in die Umwelt freigesetzt, z. B. aus gewerblichen und industriellen Anlagen, die PFAS verwenden, bei der Verwendung von Konsumgütern (z. B. Kosmetika, Skiwachse, Kleidung) und aus Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die deutschen Behörden haben in Zusammenarbeit mit Behörden der Niederlande, Dänemarks, Norwegens und Schwedens einen Beschränkungsvorschlag unter REACH für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ausgearbeitet und bei der ECHA eingereicht. Der Vorschlag sieht ein umfassendes Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von PFAS vor. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.

Am 22. März 2023 startete die sechsmonatige öffentliche Konsultation zu diesem Beschränkungsvorschlag. Betroffene Firmen und Verbände, aber auch Hersteller von Alternativen sind bis zum 25. September 2023 (23:59 Uhr Ortszeit Helsinki) dazu aufgerufen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen und zusätzliche Informationen einzureichen. Hier sind insbesondere zusätzliche Informationen zu den potenziellen Ausnahmen, aber auch Begründungen für etwaige weitere notwendige Ausnahmeregelungen bzw. den wirtschaftlichen Auswirkungen der Beschränkung gefragt.

Die Beteiligung an der Konsultation ist hier möglich.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden die Informationen aus der Konsultation bei der Erstellung ihrer Stellungnahme zum vorgelegten Beschränkungsvorschlag berücksichtigen. Anschließend entscheidet die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über die Aufnahme des Beschränkungsvorschlags in den Anhang XVII der REACH-Verordnung. Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen.