Thema: Gentechnik und Chemikalien
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gentechnik und Chemikalien

Chemikalien im Alltag

Chemische Stoffe und Zubereitungen sind in nahezu jedem Haushalt zu finden. Einige Beispiele gefällig: Wasch- und Reinigungsmittel, Desinfektions- und Pflegemittel, Düngemittel, Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Fotochemikalien, Klebstoffe, Chemikalien in Baustoffen oder in Erzeugnissen für den Heimwerker und Hobbybereich. Produkte sollten bestimmungsgemäß entsprechend den Hinweisen auf der Verpackung verwendet werden. Bei besonders gefährlichen Stoffen ist zusätzlich bereits die Abgabe durch die Hersteller oder Händler gesetzlich geregelt. Dies soll die Anwender und Verbraucher über die Handhabung dieser Substanzen informieren und somit auf den Umgang mit ihnen vorbereiten. Außerdem soll ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Missbrauch unterbunden werden.
Gesetze allein bieten noch keinen Schutz. Neben ihrer konsequenten Befolgung durch diejenigen die gefährliche Chemikalien herstellen oder vermarkten und der Überwachung durch die zuständigen Behörden stehen auch die Industrie, die Verbraucherverbände und die Behörden in der Pflicht, den Verbraucher über die Handhabung von gefährlichen Stoffen zu informieren. Aber auch jeder Einzelne kann durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit chemischen Stoffen zur Chemikaliensicherheit und damit zum Gesundheits- und Umweltschutz beitragen.
 
Hierzu einige Tipps:

Die Produktauswahl gerade für das direkte Wohnumfeld sollte wohlüberlegt geschehen. Häufig existieren neben schadstoffhaltigen Produkten auch gleichwertige, schadstofffreie Produkte. Beispielsweise sollten Farben lösemittelfrei sein, Öle und Wachse anstelle von herkömmlichen Holzschutzmitteln verwendet werden. Bereits beim Kauf von Chemikalien ist auf umweltverträgliche Produkte zu achten. Hier helfen z. B. Umweltzeichen, wie der "Blaue Engel".
Lassen Sie sich durch den Händler über den bestimmungsgemäßen Gebrauch, mögliche Gefahren, notwendige Vorsichtsmaßnahmen und die ordnungsgemäße Entsorgung informieren. Die Gefahrenhinweise durch die Kennzeichnung sollten beachtet werden.
Um Verwechselungen zu vermeiden, sollten gefährliche Stoffe nicht umgepackt oder umgefüllt werden. Ist dies unumgänglich ist auf eine exakte Kennzeichnung der neuen Verpackung zu achten.

Haushaltschemikalien, Arzneimittel und Lebensmittel sind getrennt aufzubewahren, um Verwechselungen, die schwerwiegende Folgen haben können, zu vermeiden.
Kinder sind durch Chemikalien im Haushalt besonders gefährdet. Gefährliche chemische Stoffe und Zubereitungen (zum Beispiel Haushaltsreiniger) sollten deshalb stets vor dem Zugriff durch Kinder geschützt und verschlossen aufbewahrt werden. Was Sie tun können, wenn es dennoch zu einer Exposition mit Chemikalien gekommen ist, erfahren Sie weiter unten.
Zu der Entsorgung von Chemikalienresten und Alt-Chemikalien geben Ihnen die Abfallentsorgungsbetriebe Auskunft. In der Regel gehören diese Stoffe nicht in den Hausmüll, sondern sollten bei den entsprechenden Erfassungsstellen für Sonderabfälle oder den Schadstoffmobilen abgegeben werden.

Was kann bei Vergiftungen und Gesundheitsschäden durch Chemikalien getan werden?

Bei erkennbarer Lebensbedrohung ist unverzüglich ein Arzt oder noch besser der Notarzt (112) anzurufen. In den anderen Fällen sollte das Giftinformationszentrum (GIZ) Mainz um Rat ersucht werden. Dabei wird über eine notwendige ärztliche Hilfe entschieden.

Notruf: 06131 19240

Die Giftberatungsstelle erteilt kostenlos für den Anrufer jederzeit Auskunft zu akuten Vergiftungsfragen. Lediglich bei Anrufen von Krankenhäusern wird eine Fallpauschale berechnet.

weiterführende Links:

Giftinformationszentrum Mainz

Giftinformationszentren der Bundesrepublik Deutschland

ChemInfo

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat E/5: Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken