Thema: Gentechnik und Chemikalien
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gentechnik und Chemikalien

PFAS in Feuerlöschmittel

Feuerlöscher mit durchgestrichenem Warnschild "PFAS" PFAS
Foto: Generiert mit KI firefly.adobe.com

Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Stoffgruppe umfasst Schätzungen nach mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS kommen nicht natürlich vor. Daher gibt es in der Natur keine Abbaumechanismen für diese Substanzklasse. Auf Grund ihrer Langlebigkeit und fehlenden Abbaumöglichkeiten reichern sich diese Stoffe in der Natur und teils auch in der Nahrungskette an. PFAS werden umwelt- und gesundheitsschädliche Wirkungen nachgewiesen.

Wegen ihrer speziellen Eigenschaften werden PFAS in Feuerlöschschäumen, insbesondere zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B (Brände von Flüssigkeiten und schmelzenden Stoffen) eingesetzt. Besorgniserregend ist jedoch der Eintrag von PFAS-haltigen Feuerlöschmitteln in die Umwelt. PFAS können auf diese Weise in Oberflächengewässer oder durch Versickerung im Boden ins Grundwasser gelangen. Über die verschiedenen Austragungswege werden PFAS so global verteilt und sind sogar in abgelegenen Gebieten wie dem Nordpol aufzufinden.

Zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen gibt es Regulierungen zur Stoffgruppe der PFAS. Die Regelungen finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe. Seit dem 25. Februar 2023 dürfen perfluorierte Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA), deren Salz und Vorläuferverbindungen nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Bisher gab es für ortsfeste und mobile Systeme mit entsprechendem Feuerlöschschaum eine Ausnahme. Diese läuft am 04. Juli 2025 aus und wird nicht nochmals verlängert. Aus diesem Grund muss eine Umstellung der Anlagen auf einen anderen Feuerlöschschaum erfolgen. Wegen der zukünftig weiteren geplanten Beschränkungen zur Stoffgruppe der PFAS auch über die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist eine direkte Umstellung auf eine fluorfreie Alternative zu empfehlen.

Der Deutsche Feuerwehr Verband hat die Fachempfehlung „Sach- und umweltgerechter Einsatz von Schaummitteln“ veröffentlicht. In dieser finden Sie alle Informationen zu PFAS- haltigen Feuerlöschmitteln und wie eine Umstellung auf PFAS-freie Alternativen möglich ist: Fachempfehlung: Sach- und umweltgerechter Einsatz von Schaummitteln

Detaillierter Informationen, auch zu den Grenzwerten von PFAS, finden Sie auf folgender Homepage: PFAS in Feuerlöschmitteln - Umweltbundesamt