Thema: Boden und Altlasten
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Boden

Rechtsvorschriften

Saarländische Gesetze und Verordnungen zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes

Das ebenfalls zum Vollzug des BBodSchG erforderliche Saarländische Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Bodenschutzgesetz - SBodSchG) ist am 20. März 2002 in Kraft getreten und wurde zuletzt durch das Gesetz vom 21. November 2007 geändert .
Es regelt die Zuständigkeiten, regelt die Wahrnehmung der fachlichen Belange des Bodenschutzes durch die Bodenschutzbehörden, betont die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und enthält die Verpflichtung für alle öffentlichen Stellen, dazu beizutragen, dass die Zielsetzungen und Grundsätze nach § 1 BBodSchG erreicht werden, regelt das Verfahren für die Gewährung eines angemessenen Ausgleichs bei Beschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 10 Abs. 2 BBodSchG, ermächtigt die Oberste Bodenschutzbehörde zum Erlass einer Rechtsverordnung für Sachverständige und Untersuchungsstellen, trifft Bestimmungen für die Datenerhebung und Datenübermittlung und beinhaltet letztendlich die Regelungen für Altlasten, die bisher - wenn auch nur als Teilregelung - im Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz enthalten waren.

Die VSU Boden und Altlasten (inkl. ihrer Anlagen) und weitere Rechtsvorschriften sind unten aufgeführt.