Thema: Boden und Altlasten
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Altlasten

Sachverständige und Untersuchungsstellen

Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden_und Altlasten) vom 2. Dezember 2002
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Juni 2017 regelt:

  • die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Saarländischen Bodenschutzgesetz wahrnehmen,
  • Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten, 
    das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, 
  • die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung, 
    die Bestätigung der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Länder der Bundesrepublik nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes.


VSU Boden und_Altlasten - Anlage 1 beinhaltet die Anforderungen an die Sachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen im Bereich Bodenschutz und Altlasten.

VSU Boden und Altlasten - Anlage 2 enthält die Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Bodenschutz und Altlasten.

Die Zulassung erfolgt nach § 6 Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) in Verbindung mit § 2 (1) der Verordnung über die Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten im Saarland. Die Zuständigkeit für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen wurde dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Fachbereich 2.2 - Bodenschutz, Altlasten und wassergefährdende Stoffe) übertragen.

Das Anforderungsprofil für Sachverständige nach § 6 VSU Boden und Altlasten unterscheidet sich nach dem jeweiligen Sachgebiet, für das die Zulassung beantragt wird. Für folgende Sachgebiete werden Zulassungen ausgesprochen:

  • Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungsgrad Boden - Mensch
  • Sanierung
  • Gefahrermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenverunreinigungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser

Das Zulassungsverfahren ist im Merkblatt des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, das hier Download bereitgestellt wird, näher erläutert.

Das Antragsformular und die Auflistung der einzureichenden Unterlagen stehen ebenfalls zum Download bereit.

Verfahrensweise bei der Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen  nach § 18 BBodSchG

Verfahrensweise bei der Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG

Antrag auf Zulassung als Sachverständige(r) nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Antrag auf Zulassung als Sachverständiger (PDF, 82KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen:

Liste der zugelassenen Sachverständigen nach Bodenschutzgesetz - ReSyMeSa