Thema: Boden und Altlasten
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Altlasten

Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes  (BBodSchG) werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

Dabei versteht man unter Altablagerungen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (ehemalige Müllkippen) sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Altstandorte hingegen sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke auf denen mit umweltgefährdeten Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.