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Umgang mit den Nachwirkungen des Extremwetters vom Pfingst-Wochenende

Das Extremwetter-Ereignis vom Pfingst-Wochenende hat im Saarland deutliche Schäden verursacht. Im Nachgang von Sofortmaßnahmen der Einsatzkräfte von u. a. Polizei, Feuerwehr, Hilfsdiensten wie dem THW, Helferinnen und Helfer aus dem Saarland und auch aus anderen Bundesländern und nicht zuletzt der Umweltbereitschaft des LUA wurden nach dem Rückzug der Wassermassen weitere Schäden sichtbar: im Geäst von Bäumen und Sträuchern hängende oder auf Flächen zurück gebliebene Abfälle sowie Schlämme von über ihre Ufer getretenen Gewässern.

Im Bild sieht man einen kleinen Garten in dem durch eine Überflutung Müll angespült wurde Hochwasserflächen mit angespültem Müll
Foto: Generiert mit KI firefly.adobe.com

Neben den sofort erkennbaren Beeinträchtigungen ist davon auszugehen, dass verschiedenste (Schad-)Stoffe durch die Überschwemmungen verteilt wurden. Diese sind teilweise auch in die Gewässer oder möglicherweise auf privat, gartenbaulich oder landwirtschaftlich genutzte Flächen gelangt. Beispielhaft wurden ein Austritt und die Verteilung von Heizöl oder an Nutzmaschinen anhaftenden Schmieröls beobachtet. Insbesondere in der Nähe von überfluteten Kläranlagen muss auch mit Nährstoffeinträgen (Nitrat und Phosphat) gerechnet werden.

Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich nun die berechtigte Frage nach dem erforderlichen Umgang mit Flächen und Gebrauchsgegenständen, die mit Abwässern, Abfällen, Schlämmen oder weiteren Stoffen belastet wurden.

Allgemeine Hinweise

  • Im Einzugsgebiet von Bächen und Flüssen stellen Hochwässer keine außergewöhnliche Situation dar. Dabei werden regelmäßig auch Sedimente auf Flächen abgelagert. Diese Rückstände tragen insbesondere Nährstoffe in die überschwemmten Flächen ein. Gerade diesen natürlichen Effekt nutzen gerne auch landwirtschaftliche Betriebe. Allerdings findet sich wiederholt Müll im Geäst von Bäumen und Sträuchern wieder.
  • Außergewöhnlich beim aktuellen Ereignis war die Menge der Niederschläge innerhalb einer kurzen Zeitspanne, die zum schnellen Anstieg von selbst kleinen Wasserläufen führte und in der Folge eine Hochwasser-Situation ausgelöst hat, die eine größere Fläche umspannte als sonst im Jahresverlauf üblich.
  • Abgesehen von punktuell verteiltem Heizöl oder ausgetretener Gülle sind im Saarland bislang keine Ereignisse bekannt geworden, die zur Verbreitung einer größeren Menge an Chemikalien geführt hätten.
  • Es sind aber sehr wohl auch Kläranlagen überschwemmt worden. Dadurch kam es in deren Abstrom zur Verteilung von unbehandelten Abwässern. Deshalb ist gerade hier vom Austrag einer hohen Nährstoffmenge auszugehen. Genauso sind Keimbelastungen nicht auszuschließen.
  • Je höher die Fließgeschwindigkeit des Hochwassers an den betroffenen Grundstücken gewesen ist, desto weniger Schadstoffe werden auf den einzelnen Flächen abgelagert worden sein.
  • Je größer die Anteile von reinem Niederschlag oder des jeweiligen Oberflächengewässers am Überschwemmungswasser im Vergleich zu verteilten Abwässern oder Schadstoffen ausgefallen sind, desto höher war deren Verdünnung. Damit reduzieren sich auch evtl. Beeinträchtigungen.
  • Von Überflutung betroffene Flächen stellen damit keine grundsätzliche Gefahr dar. Abgelagerte Sedimente sind auch nicht generell als schädlich oder sogar „Sondermüll“ zu betrachten. Auf einer Wiese oder Rasenfläche können daher durchaus verteilte Sedimente verbleiben bzw. unter das Erdreich gemischt werden.
  • Dennoch empfiehlt sich ein aufmerksamer Umgang mit betroffenen Flächen. Das gilt insbesondere dann, wenn sensible Nutzungen im Vordergrund stehen (z. B. Kinderspielflächen, Nutzgärten).
  • Das Umweltministerium wird – sobald hierzu verlässliche Daten vorliegen – auf Bereiche aufmerksam machen, für die von höheren Belastungen auszugehen ist und dafür ggf. weitere Empfehlungen aussprechen.

Bodenuntersuchungen

  • Mögliche Schadstoffbelastungen des Bodens hängen insbesondere damit zusammen, was in den Boden eingetragen wurde. Eine pauschale Aussage hierzu ist daher nicht möglich.
  • Eine flächendeckende Probenahme vom Hochwasser betroffener Flächen wird weder möglich noch nach bisherigen Erkenntnissen tatsächlich erforderlich sein.
  • Bürgerinnen und Bürger, die dennoch und von sich aus Beprobungen des Bodens veranlassen wollen, können sich an verschiedene, gewerblich tätige Untersuchungsstellen wenden. Zum Beispiel bietet der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e. V. auf seiner Homepage einen Labor-Finder an, der auf einzelne Themen und Bundesländer hin ausgerichtet werden kann.

Gebrauchsgegenstände

  • Elektronische oder elektrische Geräte, die mit Wasser in Berührung genommen sind, sollten von Fachleuten überprüft werden, bevor sie wieder in Betrieb genommen werden.
  • Bei einer Betroffenheit von Elektrik, Heizöltanks und ggf. Gebäuden sollte eine Überprüfung durch Fachleute oder Sachverständige erfolgen.
  • Weiter nutzbare Gegenstände wie Gartenmöbel sollten vor der nächsten Benutzung gründlich gereinigt werden.

Umgang mit Abfällen

  • Abfälle, die zu entsorgen sind, sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden, um eine evtl. Keimbelastung oder Entzündungen nach Verletzungen zu vermeiden.
  • Zunächst ändert sich nichts an den üblichen Entsorgungswegen. Entsprechend sind auch weiterhin Abfälle getrennt zu halten und z. B. Altgeräte zu separieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorger (Entsorgungsverband Saar – EVS, die für die örtliche Entsorgung zuständige Kommune oder der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb - ZKE) bzw. den nächstgelegenen Wertstoffhof.

Kinderspielflächen

  • Flächen, auf denen sich regelmäßig Kinder aufhalten, um zu spielen, sollten sehr gründlich gereinigt werden. Insbesondere bei kleineren Kindern kann tatsächlich auch ein Verzehr von Bodenmaterial nicht ausgeschlossen werden. Das gilt besonders für Flächen, die keine durchgehende Pflanzendecke aufweisen.
  • Der Inhalt von Sandkästen, die überschwemmt wurden, sollte komplett ausgetauscht werden.

Haus- und Kleingärten

  • Bereits ausgebildete Früchte von Nutzpflanzen (z. B. Erdbeeren) sollten nicht verzehrt werden, wenn die Fläche überschwemmt oder mit Schlämmen überspült wurde.
  • Bei Pflanzen, die vollständig verzehrt oder bodennah geerntet werden (Salate, Lauch, Petersilie etc.) wird es insbesondere darauf ankommen, woher die Schlämme stammen und wie lange die Fläche tatsächlich überschwemmt war.

Über das Jahr hinweg finden natürliche Abbauprozesse im Boden statt. Wenn keine besondere Belastung der Nutzfläche festgestellt wird, ist spätestens ab dem kommenden Jahr wieder eine uneingeschränkte Gartennutzung möglich.

Neben den vorgenannten, allgemeinen Hinweisen wird das Umweltministerium neu verfügbare Informationen ebenfalls an dieser Stelle veröffentlichen.