Thema: Abfall
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Abfall

Verpackungen

Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde 1991 erstmals in einem breiten Produktbereich das Prinzip der Produktverantwortung zur Anwendung gebracht. Die VerpackV wurde mehrfach novelliert.

Seit 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz

An dem Grundprinzip hat sich nichts geändert: Wer mit Waren befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich an den Entsorgungskosten beteiligen.

Hierzu sind die Erstinverkehrbringer verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Die dualen Systeme ihrerseits organisieren die haushaltsnahe Erfassung und die Verwertung der gebrauchten Verpackungen.

Aktuell sind im Saarland 10 duale Systeme zugelassen, von denen 9 operativ tätig sind.

Im Saarland zugelassene duale Systeme              (Stand: Januar 2021)

BellandVision GmbH

Bahnhofstraße 9

91257 Pegnitz

 

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

Edmund-Rumpler-Straße 7

51149 Köln

 

INTERSEROH Dienstleistungs GmbH

Stollwerckstraße 9a

51149 Köln

 

Landbell AG für Rückhol-Systeme

Rheinstraße 4K - 4L

55116 Mainz

 

NOVENTIZ Dual GmbH

Dürener Straße 350

50935 Köln

 

PreZero Dual GmbH

Stiftsstraße 1

74172 Neckarsulm

 

Reclay Systems GmbH

Austraße 34

35745 Herborn

 

EKO-Punkt

Waltherstr. 49-51

51069 Köln

 

Veolia Umweltservice Dual GmbH

Hammerbrookstraße 69

20097 Hamburg

 

Zentek GmbH & Co. KG

Ettore-Bugatti-Str. 6-14

51149 Köln

Dass die Verantwortlichen ihren Pflichten nachkommen, überwacht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), bei der sich die Erstinverkehrbringer registrieren müssen. Die Zentrale Stelle übernimmt darüber hinaus eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben.

Alle Informationen rund um das VerpackG, die Registrierung und die sonstigen Pflichten finden Sie unter Verpackungsregister

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Verpackungen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.