Thema: Abfall
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Abfall

Altfahrzeuge

Die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen regelt die Altfahrzeugverordnung.

Diese verpflichtet Hersteller und Importeure, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter unentgeltlich zurückzunehmen. Hierzu müssen Hersteller und Importeure flächendeckend Rückgabemöglichkeiten über Demontagebetriebe und Rücknahmestellen anbieten und die Letzthalter in geeigneter Weise (z.B. über das Internet oder die Vertragshändler) über die Rückgabemöglichkeiten informieren.

Voraussetzung für die unentgeltliche Rücknahme ist jedoch unter anderem, dass das Altfahrzeug die wesentlichen Bauteile oder Komponenten, insbesondere den Antrieb, die Karosserie, das Fahrwerk, den Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen noch enthält.

Der Fahrzeughalter wiederum darf sein Fahrzeug nur einer anerkannten Annahme- bzw. Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.

Auskünfte über die anerkannten Demontagebetriebe erhalten Sie über die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge  

Weitere Informationen zum Thema Altfahrzeugentsorgung halten bereit (externe Adressen):

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Umweltbundesamt

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Altfahrzeugen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.