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Produktverantwortung

Ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft sind die Regelungen zur Produktverantwortung. Diese verpflichten Hersteller und Vertreiber, bei Herstellung und Entsorgung ihrer Produkte einheitliche Anforderungen einzuhalten.

Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurden bislang für folgende Produktgruppen Verbote, Kennzeichnungs- und Pfandpflichten, Rücknahme- und Rückgabe- sowie Verwertungspflichten erlassen:

  • Verpackungen,
  • Elektro- und Elektronikgeräte,
  • Batterien,
  • Altfahrzeuge und
  • Altöl