Thema: Abfall
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Abfall

Abfallbilanzen

Nachstehend können die jüngsten zur Verfügung stehenden Bilanzen aus den Bereichen Siedlungsabfälle und gefährliche Abfälle heruntergeladen werden:

Siedlungsabfall

Gefährliche Abfälle

Siedlungsabfallbilanz 2020

Siedlungsabfallbilanz 2019

Siedlungsabfallbilanz 2018 (PDF, 460KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Siedlungsabfallbilanz 2017 (PDF, 368KB, Datei ist nicht barrierefrei) Sonderabfallbilanz 2011 (PDF, 577KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Siedlungsabfälle 

Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind.
Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes.

Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“)

Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt.

Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.