| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Plänen und Bilanzen

Im Rahmen der Planungen der Länder überprüfen diese regelmäßig und entsprechend der Verpflichtung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ihre Abfallwirtschaftspläne und schreiben diese bei Bedarf fort.

Bei den Planungen werden regelmäßig Abfallbilanzdaten einbezogen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung dieser Bilanzen besteht jedoch nicht.