| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Abfall

Bekanntmachung gemäß § 32 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) betreffend die Annahme des Abfallwirtschaftsplanes Saarland – Teilplan Siedlungsabfälle –

Mit Datum vom 08.03.2022 hat der saarländische Ministerrat der vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorgelegten Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Saarland, Teilplan Siedlungsabfälle, zugestimmt. Diese ist somit abgeschlossen.

Die Fortschreibung ersetzt den Abfallwirtschaftsplan vom November 2010. Planungszeitraum sind die Jahre 2019 bis 2029. Bezugsjahr für die Ermittlung der abfallwirtschaftlichen Rahmendaten ist das Jahr 2019.

Abweichend von früheren Planfortschreibungen ist seit der Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes vom 16.07.2014 eine Stellungnahme des Landtages zum Abfallwirtschaftsplan nicht mehr erforderlich. Die Veröffentlichung der Fortschreibung erfolgt zeitgleich im Amtsblatt des Saarlandes und auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (https://www.saarland.de/muv/DE/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html)

Der Abfallwirtschaftsplan Saarland, Teilplan Siedlungsabfälle, liegt in der Zeit vom 19.04.2022 bis 19.05.2022 im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Nebengebäude), Gutenbergstraße 28, Raum 2.82 (2. OG) öffentlich aus und ist auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar  (https://www.saarland.de/muv/DE/portale/abfall/informationen/plaeneundbilanzen/abfallwirtschaftsplaene/abfallwirtschaftsplaene_node.html).

Ablauf des Beteiligungsverfahrens

Im Anschluss an die ressortinterne Abstimmung wurden gemäß den Vorgaben des § 18 Abs. 3 Nr. 1 SAWG das Ministerium für Finanzen und Europa (MFE), das Ministerium der Justiz (MdJ) sowie das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) gehört.

Im Rahmen der Anhörung gemäß § 18 Abs. 3 SAWG haben ferner mittels schriftlicher Aufforderung die Gemeinden und Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Naturschutzbund Deutschland, der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, der Saarwaldverein sowie der Verband der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz als anerkannte Naturschutzverbände, die Kammern (IHK, HWK, Arbeitskammer, Landwirtschaftskammer), die oberste Abfallbehörde des Landes Rheinland-Pfalz sowie die europäischen Nachbarstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Da der Plan keine Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen trifft, war entsprechend § 35 Abs. 1 und 3 UVPG eine Strategische Umweltprüfung nicht erforderlich.

Somit erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 32 Abs. 1 KrWG. Dazu wurde der Planentwurf nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes vom 02.12.2021 sowie parallel zur Einstellung auf der Homepage des MUV in der Zeit vom 03.12.2021. bis 03.01.2022 öffentlich im MUV ausgelegt.  Bis zum 17.01.2022 konnten hierzu Stellungnahmen abgegeben werden.

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in einigen Fällen textliche Anpassungen des Planentwurfes vorgenommen. Schwerwiegende Einwände wurden nicht vorgebracht, so dass der Entwurf mit lediglich geringfügigen Änderungen dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt und angenommen wurde.

Saarbrücken, den 04.04.2022

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Heinrich Becker