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Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (DÜV)

Mit der Überarbeitung zur novellierten DüV musste die Saarländischen Ausführungsverordnung zur DüV neu gefasst werden.

Diese tritt nach ihrer Verkündung in Kraft und wird ab dem Jahr 2021 gültig sein. Die Einteilung der gefährdeten Gebiete basiert damit auf bundesweit einheitlichen Kriterien.

Hier werden Fragen dazu aufgegriffen und umfassende Informationen rund um die Messstellen gegeben.