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Verbraucherschutzministerin Berg begrüßt Einigung der EU für ein Recht auf Reparatur

In der Nacht vom 1. auf den 2. Februar 2024 haben sich Vertreterinnen und Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Länder geeinigt – das europaweite Recht auf Reparatur kommt. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden in Zukunft davon profitieren, dass es leichter und kostengünstiger wird, Geräte reparieren zu lassen“, so die saarländische Verbraucherschutzministerin Petra Berg zur jüngst erzielten Einigung. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz und Umweltschutz.“

Die erzielte Einigung gilt hauptsächlich für weiße Ware – klassische Haushaltsgeräte und Alltagsgegenstände wie Staubsauger oder Smartphones. Für Ministerin Berg steht fest, dass noch weitere Schritte auf EU-Ebene folgen müssen, damit die Zahl der Reparaturen signifikant steigt. Dazu gehöre eine Ausweitung des Rechts auf Reparatur auf weitere Produkte sowie verbindliche Vorgaben, Produkte generell so zu gestalten, dass sie leicht und kostengünstig repariert werden können.

„Im Saarland haben wir bereits im letzten Jahr mit der gezielten Förderung von Repair-Cafés bzw. Reparaturinitiativen begonnen“, unterstreicht Ministern Berg. „Das Ziel unserer Förderung ist es, die Reparaturinitiativen fit für die Zukunft zu machen und sie beim Kauf von notwenigem Werkzeug, aber auch bei der Wahrnehmung von entsprechenden fachlichen Fortbildungen zu unterstützen.“ Das Programm soll Mitte 2024 fortgeführt werden.

Das Saarland hatte sich bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz mit dem Antrag „Reparieren statt wegwerfen – Einrichtung eines bundesweiten Reparaturbonus prüfen“ eingebracht (wurde einstimmig angenommen) und fordert weiter einen bundesweiten Reparaturbonus. Der Bund steht diesem Vorschlag bisher ablehnend gegenüber und setzt auf Einzellösungen in den Bundesländern.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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66117 Saarbrücken

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