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Verbraucherschutzminister Jost begrüßt bessere Absicherung für Urlauber

Regierung zieht Konsequenzen aus Thomas-Cook-Pleite

Die Reisebeschränkungen in der Europäischen Union enden und viele Saarländerinnen und Saarländer dürfen sich wieder auf Urlaub im Ausland freuen. Doch was, wenn der Reiseveranstalter der Wahl plötzlich Insolvenz anmeldet?

Die Kunden des Touristikkonzerns Thomas Cook wurden bei genau diesem Szenario im vergangenen Jahr auf eine harte Probe gestellt. Denn der zahlungsunfähig gewordene Reiseveranstalter hatte die Kundengelder nicht ausreichend abgesichert – die Erstattung aller Vorauszahlungen war dem Unternehmen nicht mehr möglich. Schließlich musste die Bundesregierung einspringen, um Pauschalreise-Urlaubern ihren gesetzlich garantieren Anspruch auf Erstattung der Anzahlungen zu erfüllen. Teilweise wurden sogar Urlauber aus ihren Destinationen auf Staatskosten zurückgeholt.

Damit künftig nicht wieder der Staat für die Versäumnisse eines Konzerns aufkommen muss, hatten die sieben von der SPD geführten Bundesländer bereits im Januar eine deutliche Verbesserung der Insolvenzsicherung im Reiserecht gefordert. Die Bundesregierung hat jetzt die Neuregelung vorgestellt. So muss die Absicherung sämtlicher Risiken künftig zwingend über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Pauschalreise-Anbieter finanziert. Sie sind verpflichtet, alle Vorauszahlungen der Kunden zu erstatten und Reisende, die sich bereits am Zielort befinden, zurückzubefördern. Reiseveranstalter, die nicht über den Fonds abgesichert sind, dürfen keine Pauschalreisen mehr anbieten. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Pauschalreisen.

Verbraucherschutzminister Jost: „Diese Nachbesserung war dringend notwendig. Gerade aufgrund der Corona-Pandemie können wir leider nicht ausschließen, dass auch künftig Reiseveranstalter in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Verbraucher, die bei einer Pauschalreise in der Regel alle Leistungen im Voraus bezahlt haben, müssen sich deshalb auf die Sicherung ihrer Ansprüche verlassen können.“

Verbraucherinformation:

Thomas-Cook-Pauschalreisende können ihre Forderungen seit Mai online hier

anmelden.

 

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