| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie | Coronavirus

Änderungen der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen

  • Testpflicht im Einzelhandel entfällt ab 4. Juni
  • Private Zusammenkünfte mit 5 gleichzeitig anwesenden Personen, unabhängig von der Anzahl der Haushalte, erlaubt
  • Testpflicht bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich entfällt ab 11. Juni
  • Testpflicht in Außengastronomie entfällt ab 11. Juni
  • Stufenplan für Veranstaltungen wird am 11. Juni bekannt gegeben

In der heutigen Ministerratssitzung hat die saarländische Landesregierung die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst und um eine Woche verlängert.

In der heutigen Ministerratssitzung hat die saarländische Landesregierung die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst und um eine Woche verlängert. Die Verordnung tritt am 04. Juni in Kraft und am 17. Juni 2021 außer Kraft. Außerdem wurde beschlossen, bis zum 11. Juni einen Stufenplan für Veranstaltungen zu entwickeln sowie über weitere schrittweise Erleichterungen zu beraten.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont: „Die Infektionszahlen im Saarland sind derzeit erfreulicherweise weiter rückläufig. Das liegt auch an dem disziplinierten Verhalten der Saarländerinnen und Saarländer. Mit Blick auf das Saarland-Modell konnten im heutigen Ministerrat erneut weitere Lockerungen beschlossen werden.“

Aufhebung der Testpflicht in verschiedenen Bereichen

Ab Freitag, 04.06., dürfen Kundinnen und Kunden die Einzelhandelsgeschäfte wieder ohne Testnachweis aufsuchen. Ebenso dürfen sich im Innenbereich bis zu 5 Personen ohne Testnachweis und Haushaltsbegrenzung treffen.

Kulturelle Betätigungen im Innenbereich

Mit Inkrafttreten der Verordnung dürfen Musikschulen ihren Gruppenunterricht wieder größenunabhängig durchführen. Weiterhin dürfen Gesang und Blechblasmusik sowie kontaktfreie kulturelle Angebote im Innen- und Außenbereich wieder stattfinden. Voraussetzung für diese Lockerungen sind jeweils ein negativer Testnachweis.                                

Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche

Um den Veranstaltern Planungssicherheit einzuräumen, können in den Sommerferien Ferienfreizeiten mit einer Gruppengröße von bis zu 20 Kindern zuzüglich Betreuungspersonal durchgeführt werden. Vorrausetzung zur Durchführung sind ein negativer Testnachweis bei Anreise sowie ein erneuter Testnachweis alle 48 Stunden (analog Hotelbetrieb).

Alten- und Pflegeheime: Immunisierte Besucher ohne Testpflicht

Mit Inkrafttreten der Verordnung können Einrichtungen der Tagespflege unter Eigenverantwortung der Träger in den Regelbetrieb zurückkehren. Weiterhin wird festgehalten, dass durch eine Impfung immunisierte bzw. genesene Besucher und Rettungsdienstmitarbeiter, die Einrichtungen der Pflege betreten, von der Testpflicht ausgenommen werden. Zudem wird es ein Besuchsrecht auch für Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geben, das pro Patient einen täglichen Besuch von einer Person für eine Stunde ermöglicht.

Ministerin Bachmann weist abschließend darauf hin: „Wir haben uns dazu entschieden, der Empfehlung durch die Experten zu folgen und in die grüne Stufe überzugehen. Mein Ministerium wird das Infektionsgeschehen auch weiterhin engmaschig kontrollieren, um schnell handeln zu können, sobald sich die Gesamtlage verändert. Der Weg aus der Pandemie gelingt uns nur gemeinsam, daher bitte ich alle Saarländerinnen und Saarländer auch trotz der weitergehenden Lockerungen um Vorsicht und um die Einhaltung der bestehenden Regeln.“

Medienansprechpartner

Kerber Manuel
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

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