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Kommunales - Schnelleinstieg

Auf dieser Seite finden Sie eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Aufgabenbereiche der Kommunalabteilung. Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Themenportal Kommunales.

Kommunale Angelegenheiten

Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und die Artikel 117 ff. der Verfassung des Saarlandes garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dahinter steht der Gedanke, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft selbst regeln und verwalten sollen. In dem Bemühen, dieser Verfassungsaufgabe gerecht zu werden, will das Saarland und hier insbesondere das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport den Kommunen verlässlicher Partner sein. 

Kommunalverfassungsrecht

Die Kommunen entscheiden über die täglichen Bedürfnisse und Lebensumstände ihrer Bürgerinnen und Bürger, haben dabei deren Wohl zu fördern und leisten so ihren spezifischen örtlichen Beitrag zur Entwicklung des Landes und des Bundes. Damit die Entscheidungen in einem ordnungsgemäßen Verfahren und unter der Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden, muss die Aufgabenwahrnehmung auf der kommunalen Ebene organisiert werden. Hierzu dienen die Kommunalverfassungen, die den Rahmen für das Handeln auf kommunaler Ebene verbindlich festlegen.

Allgemeine Kommunalaufsicht, Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Kommunen im Saarland (52 Gemeinden und 6 Gemeindeverbände) sind rechtlich selbständige Gebietskörperschaften, denen nach Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet ist. Ungeachtet ihrer rechtlichen Eigenständigkeit unterliegen die Kommunen der Aufsicht des Staates, wobei sich Umfang und Intensität dieser Aufsicht nach den jeweils wahrgenommenen Aufgaben richten. Der Aufgabenbereich der Kommunen umfasst Selbstverwaltungsangelegenheiten und Auftragsangelegenheiten.

Kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft

Das Ministerium ist zuständig für die Gesetzgebung, die Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Grundsatzfragen auf dem Gebiet des kommunalen Haushalts- und Kassenwesens. Weiterhin nimmt das Ministerium auf dem Gebiet des Haushaltsrechts die Aufgaben der obersten Kommunalaufsicht gegenüber Gemeinden, Kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken wahr.

Kommunaler Finanzausgleich, Steuern und kommunale Wirtschaft

Kommunaler Finanzausgleich

Die Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände wird nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz (KFAG) um einen Anteil an den wichtigsten Steuereinnahmen und an weiteren wichtigen Einnahmequellen des Landes aufgestockt.

Kommunale Wirtschaft

Kommunen entwickeln heute zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge in großem Umfang wirtschaftliche Aktivitäten durch Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen vielfältiger Art. Die Kommunen unterliegen bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung einschließlich der Wahl der Unternehmensform einschränkenden rechtlichen Regelungen. Im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz der Länder für kommunale Angelegenheiten erarbeitet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport diese rechtlichen Grundlagen. Zudem achtet es als oberste Kommunalaufsichtsbehörde auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und steht den Kommunen beratend zur Seite.
Dem MIBS obliegt die grundsätzliche Zuständigkeit zur Regelung des kommunalen Vergaberechts, d.h. der Rechtsgrundlagen für das gesamte Beschaffungswesen, insbesondere die Vergabe von Bauleistungen.

Kommunale Service- und Beratungsstelle

Im Rahmen der kommunalen Verantwortungspartnerschaft K 21 und nach der Feststellung eines Bedarfes für einen direkten Kontakt zwischen den Kommunen und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport außerhalb der üblichen kommunalaufsichtsrechtlichen Strukturen wurde im Oktober 2003 die kommunale Service- und Beratungsstelle zur Pflege der notwendigen Vertrauensbasis zwischen Kommunen und Landesregierung geschaffen. Damit ging und geht das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bundesweit einen völlig neuen Weg - einen Weg der gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Land und Kommunen.

Kommunaler Entlastungsfonds (KELF)

Das Land hat einen Kommunalen Entlastungsfonds im Umfang von 120 Mio. Euro zur Flankierung der „kommunalen Schuldenbremse“ aufgelegt. Hieraus sollen Gemeinden, die die Pflicht zur Haushaltssanierung haben und erfüllen, nach Maßgabe eines gesetzlichen Verteilungsschlüssels in den Jahren 2013 bis 2019 jeweils 17 Mio. Euro zur Reduzierung ihrer Schulden erhalten.

Interkommunale Kooperation

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport setzt auf freiwillige Zusammenarbeit der Kommunen und bietet Unterstützung bei der interkommunalen Kooperation an.

Ihr Kontakt zu den saarländischen Gemeinden und Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken

Selbstverständlich haben die saarländischen Kommunen ihren Platz auf den Internet-Seiten unseres Ministeriums. Dort finden Interessierte eine Übersicht mit allen wichtigen Angaben.