Staatsangehörigkeitsrecht - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist für Grundsatzfragen des Staatsangehörigkeitsrechts zuständig und gleichzeitig Einbürgerungsbehörde des Landes.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist für Grundsatzfragen des Staatsangehörigkeitsrechts zuständig und gleichzeitig Einbürgerungsbehörde des Landes.