| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Bürger
4. Ich habe schon ein Optionsverfahren durchgeführt und hierbei meine ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben. Kann ich meine frühere Heimatstaatsangehörigkeit wieder annehmen?
Falls Sie Ihre im Rahmen des Optionsverfahrens aufgegebene ausländische Staatsangehörigkeit wieder erwerben möchten, müssten Sie hierzu zunächst beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Über diesen Antrag muss im Einzelfall entschieden werden. Erst nach Erteilung dieser Genehmigung ist die Wiederbeantragung Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit bei der zuständigen Auslandsvertretung möglich, ohne dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren.