Katastrophenschutz
Nebelunfälle auf Autobahnen mit vielen Verletzten, schwere Flugzeug- und Zugunglücke, Erdbeben, flächendeckende Hochwasser, umfassende Waldbrände oder ein Unfall in einem Atomkraftwerk ...
Fast täglich werden wir in den Medien mit derartigen Horrormeldungen, die über die Schadensfälle des täglichen Lebens hinausgehen, konfrontiert. Gefahrenabwehrmaßnahmen erfordern hier ein Höchstmaß an planerischen Vorbereitungen sowie Koordination und Kooperation beim Einsatz von Hilfskräften und -mitteln. Dies ist Aufgabe des Katastrophenschutzes.
Der Katastrophenschutz im Saarland ist Aufgabe des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte und im Regionalverband Saarbrücken der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der Bund ergänzt aus Zivilschutzgründen das Katastrophenschutzpotenzial der Länder.
Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise und im Regionalverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken. Diese bedienen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der privaten Hilfsorganisationen, insbesondere Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Malteser Hilfsdienst (MHD) sowie der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks (THW). Die Hilfsorganisationen bringen ihre Fahrzeuge und Ausstattung mit in den Katastrophenschutz ein. Land und Bund ergänzen diese Ausstattung durch die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und Ausstattung. Insgesamt kann der Katastrophenschutz im Saarland im Bedarfsfall landesweit auf rund 16.000 (davon rund 11.700 Feuerwehrangehörige) in den verschiedenen Hilfsorganisationen ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer zurückgreifen.
Zum Katastrophenschutz gehören sowohl Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr als auch die Abwehrmaßnahmen selbst. Als vorbereitende Maßnahmen sind u.a. ein Führungssystem zur Unterstützung der Katastrophenschutzbehörde bei der Vorbereitung und Veranlassung von Einsatzmaßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen aufzubauen, Technische Einsatzleitungen zu bilden, Katastrophenschutzpläne zu erstellen und Übungen durchzuführen.
In den vergangenen Jahren hat es glücklicherweise keine Katastrophe im Saarland gegeben. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als oberste Katastrophenschutzbehörde und die unteren Katastrophenschutzbehörden haben allerdings in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Hochwasserkatastrophen in anderen Bundesländern Unterstützung geleistet und koordinierende Aufgaben wahrgenommen. Die Erfahrungen mit diesen Hochwasserkatastrophen und die Überprüfung der Katastrophenschutzsysteme nach den Ereignissen in den USA am 11. September 2001 haben bundesweit zu einer "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" geführt. Grundgedanke dieser "Neuen Strategie", die auf Grund aktueller Entwicklungen ständig fortgeschrieben und weitergestaltet wird, ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche Gefahrenlagen.