Referat OBB13 - Öffentliches Baurecht, Bauaufsicht, Justiziariat der Obersten Landesbaubehörde
Das Referat OBB 13 nimmt die Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde im Saarland wahr. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist insbesondere zuständig für den Erlass und die Änderung der Landesbauordnung und ihrer Umsetzungsvorschriften in Form von Verordnungen, Richtlinien und Technischen Baubestimmungen. Die oberste Bauaufsichtsbehörde übt die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Weitere Zuständigkeiten bestehen für die Anerkennung von Prüfstellen, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, die Zustimmung zur Verwendung bestimmter Bauprodukte im Einzelfall sowie die Erteilung vorhabenbezogener Bauartgenehmigungen. Auch die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes und die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte zählen zu den Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde.
Neben dem Bauordnungsrecht ist das Referat OBB13 auch zuständig für Fragen des Raumordnungsrechts sowie des Städtebaurechts. In diesen Bereichen erarbeitet es in Zusammenarbeit mit den anderen Fachreferaten der Abteilung OBB1 z.B. Referentenentwürfe zu Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften und unterstützt bei Grundsatzfragen.
Das Referat OBB13 ist weiterhin zuständig für das Gutachterausschusswesen und das Bauberufsrecht. Zum Bauberufsrecht gehört auch die Aufsicht über die Architektenkammer des Saarlandes und die Ingenieurkammer des Saarlandes.
Schließlich ist im Referat OBB13 das Justiziariat der Obersten Landesbaubehörde angesiedelt. In diesem werden insbesondere Gerichtsverfahren bearbeitet.