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Steuerung von Baumaßnahmen

Oberste Landesbaubehörde

Nach der Landtagswahl 2017 wurde dem damaligen Ministerium für Inneres und Sport das Ressort Bauen angegliedert, mit welchem verschiedene Bau- und Infrastrukturthemen zusammengeführt wurden. Hierfür wurden in der Obersten Landesbaubehörde (OBB) die beiden Fachabteilungen OBB1 und OBB2 zusammengeführt. Ergänzt werden diese durch eine eigene Geschäftsstelle, welche als Koordinierungsstelle dient.

Die Staatliche Hochbaubehörde (SHB), als nachgeordnete Behörde der OBB2 mit der Aufgabe der operativen Betreuung von Bauprozessen, wurde im Zuge der vorgenannten Strukturmaßnahmen als Abteilung in das Landesverwaltungsamt (LaVa) angegliedert.

Im Rahmen der Aufgabenerfüllung unterliegt die Oberste Landesbaubehörde den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Landeshaushaltsordnung. Als öffentlicher Auftraggeber wirkt sie als wichtiger Motor für die regionale und überregionale Förderung der Wirtschaft.

In der Abteilung OBB1 sind hierbei Themen wie Landesplanung, Bauleitplanung, Baurecht, Bautechnik, Erarbeitung/Änderung/Fortschreibung von Gesetzen im weitgefassten Bereich Bauen, Stadtentwicklung sowie Förderprogramme für den Städtebau und Wohnraumförderung verortet. Aber auch die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen fällt in das Aufgabengebiet der OBB1. Des Weiteren fungiert die Abteilung als Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden und die Wohngeldstellen des Saarlandes.

Die Aufgabengebiete der Abteilung OBB2 umfassen die Planung und Ausführung von Hochbaumaßnahmen des Landes, das Liegenschaftsmanagement, den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, das Management von Mietverhältnissen sowie die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten. Weiterhin fungiert die OBB2 als Fachaufsicht über die Staatliche Hochbaubehörde.

Räumlich wurde die Dienststelle in der Halbergstraße zusammengefasst, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Landesbaubehörde ihre Arbeit im Februar 2018 aufnahmen.

Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Saarlandes
RL-Hochbau

Die Richtlinie für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Saarlandes (RL-Hochbau) vom 23.06.2021 ersetzt die Richtlinie in der Fassung vom April 1975.

Die der Richtlinie zugehörigen Muster und Formulare werden in der jeweils aktuellen Fassung den mit der Bearbeitung beauftragten Vertragspartnern bereitgestellt.

Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Saarlandes (RL-Hochbau) (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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