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Für die Beantwortung Ihrer offenen Fragen zum Thema „Wohngeld“ wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde. Zuständige Behörde für den Wohngeldantrag ist im Saarland die jeweilige Verwaltung des Landkreises bzw. des Regionalverbandes, in der der Wohnraum liegt. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben die Landkreise St. Wendel und Neunkirchen sowie der Landkreis Saarlouis und der Regionalverband Saarbrücken ihre jeweiligen Wohngeldstellen zusammengelegt. Die Aufgaben der Wohngeldstelle für die Landkreise St. Wendel und Neunkirchen werden vom Landkreis Neunkirchen wahrgenommen. Die gemeinsame Wohngeldstelle für den Regionalverband Saarbrücken und den Landkreis Saarlouis befindet sich ab August 2018 in Völklingen, Rathausstraße 26. Zudem gibt es die Wohngeldstellen beim Landkreis Merzig-Wadern und dem Saar-Pfalz-Kreis.