Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Das Themenportal Stadtentwicklung und Städtebauförderung bietet Ihnen einen Überblick über verschiedene Projekte dieses Bereichs sowie die EU-Strukturfondsförderung.
Stadtentwicklung im Saarland
Um eine auf gemeinsamen Grundsätzen und Strategien beruhende europäische Stadtentwicklungspolitik zu etablieren, wurde 2007 die „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ unter Mitwirkung der für die Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten erarbeitet. Ziel der „Leipzig-Charta“ und ihrer Fortschreibung 2020 als „Neue Leipzig Charta“ ist es, unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung die Städte zu schützen, zu stärken und weiter zu entwickeln. Die saarländische Stadtentwicklungspolitik orientiert sich ganz wesentlich an diesen Prinzipien.
Städtebauförderung
Seit den 1970er Jahren stellen Bund und Länder mit den Programmbereichen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch (BauGB) und der jeweiligen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Zusätzlich gelten im Saarland die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes, die genaue Aussagen zu den Förderbestimmungen treffen.
Aktuelle Meldungen
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